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In drei langjährigen Todesstrafenfällen gab es positive Entwicklungen, doch eine Reihe von Gewaltverbrechen ließen in der Öffentlichkeit Rufe nach Beibehaltung der Todesstrafe laut werden. Die neue Regierung entschied, die Anklagen gegen mehr als 100 Protestierende der "Sonnenblumen-Bewegung" von 2014 fallen zu lassen. Das Register zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare wurde auf zehn Ortschaften und Kreise ausgeweitet. Der Justizausschuss des Legislativ-Yuan (Parlament von Taiwan) verabschiedete Novellierungen des Zivilgesetzbuchs, die von zwei Abgeordneten der Demokratischen Fortschrittspartei eingebracht worden waren. Dabei handelte es sich um einen Schritt hin zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportTaiwan02.06.2016 Taiwan 2016 Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde weiter eingeschränkt. Im Jahr 2015 wurden Hinrichtungen vollstreckt und Todesurteile verhängt. Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch. Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge. Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Amnesty ReportÄthiopien01.05.2015 Äthiopien 2015 Die Meinungsfreiheit unterlag nach wie vor drastischen Beschränkungen. Die Regierung ging auch weiterhin gegen mutmaßlichen Dissens vor und nahm oft schon vorbeugend verdächtigte Personen fest, um zu verhindern, dass diese ihre abweichende Meinung öffentlich kundtaten. Unabhängige Medien wurden weiterhin angegriffen. Willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung und wurden häufig systematisch dazu eingesetzt, tatsächliche oder mutmaßliche Meinungsabweichungen zu unterdrücken. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTaiwan21.05.2017 Taiwan 2017 Aus den Wahlen im Januar 2016 ging Tsai Ing-wen von der Demokratischen Fortschrittspartei als Siegerin hervor und trat als erste Frau das Präsidentenamt an. In drei langjährigen Todesstrafenfällen gab es positive Entwicklungen, doch eine Reihe von Gewaltverbrechen ließen in der Öffentlichkeit Rufe nach Beibehaltung der Todesstrafe laut werden. Die neue Regierung entschied, die Anklagen gegen mehr als 100 Protestierende der "Sonnenblumen-Bewegung" von 2014 fallen zu lassen. Das Register zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare wurde auf zehn Ortschaften und Kreise ausgeweitet. Der Justizausschuss des Legislativ-Yuan (Parlament von Taiwan) verabschiedete Novellierungen des Zivilgesetzbuchs, die von zwei Abgeordneten der Demokratischen Fortschrittspartei eingebracht worden waren. Dabei handelte es sich um einen Schritt hin zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportTaiwan02.06.2016 Taiwan 2016 Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde weiter eingeschränkt. Im Jahr 2015 wurden Hinrichtungen vollstreckt und Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch.
Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge.
Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.
Amnesty ReportÄthiopien01.05.2015 Äthiopien 2015 Die Meinungsfreiheit unterlag nach wie vor drastischen Beschränkungen. Die Regierung ging auch weiterhin gegen mutmaßlichen Dissens vor und nahm oft schon vorbeugend verdächtigte Personen fest, um zu verhindern, dass diese ihre abweichende Meinung öffentlich kundtaten. Unabhängige Medien wurden weiterhin angegriffen. Willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung und wurden häufig systematisch dazu eingesetzt, tatsächliche oder mutmaßliche Meinungsabweichungen zu unterdrücken.