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Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportEstland22.05.2013 Estland 2013 Etwa 100000 überwiegend russischsprachige Menschen blieben staatenlos und verfügten somit nur über eingeschränkte politische Rechte. Nationale Menschenrechtsinstitutionen entsprachen nicht den internationalen Standards. Die Bedingungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen waren unangemessen. Amnesty ReportSri Lanka09.05.2012 Sri Lanka 2012 Die Regierung ließ weiterhin willkürlich Menschen festnehmen, foltern oder misshandeln und "verschwinden" und schritt in den meisten Fällen nicht gegen die Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Da die Regierung wiederholt den Vorwurf zurückwies, dass beide Konfliktparteien während des im Jahr 2009 beendeten Konflikts Kriegsverbrechen begangen hätten, sah sich Amnesty International dazu veranlasst, erneut eine unabhängige internationale Untersuchung zu fordern. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportSri Lanka11.05.2011 Sri Lanka 2011 Die Regierung Sri Lankas unternahm nichts, um das Problem der Straflosigkeit für in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen in wirksamer Weise anzugehen und ließ weiterhin Menschen "verschwinden", foltern oder misshandeln. Die Behörden ordneten gravierende Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit an. Tausende tamilischer Bürger, die verdächtigt wurden, Verbindungen zu den Befreiungstigern von Tamil Eelam (Liberation Tigers of Tamil Eelam - LTTE) zu haben, wurden weiterhin ohne Anklage in Gewahrsam gehalten. Beide Parteien des Konflikts, der im Mai 2009 geendet hatte, wurden beschuldigt, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Amnesty International rief zu einer unabhängigen internationalen Untersuchung auf. Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportEstland22.05.2013 Estland 2013 Etwa 100000 überwiegend russischsprachige Menschen blieben staatenlos und verfügten somit nur über eingeschränkte politische Rechte. Nationale Menschenrechtsinstitutionen entsprachen nicht den internationalen Standards. Die Bedingungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen waren unangemessen.
Amnesty ReportSri Lanka09.05.2012 Sri Lanka 2012 Die Regierung ließ weiterhin willkürlich Menschen festnehmen, foltern oder misshandeln und "verschwinden" und schritt in den meisten Fällen nicht gegen die Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Da die Regierung wiederholt den Vorwurf zurückwies, dass beide Konfliktparteien während des im Jahr 2009 beendeten Konflikts Kriegsverbrechen begangen hätten, sah sich Amnesty International dazu veranlasst, erneut eine unabhängige internationale Untersuchung zu fordern.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportSri Lanka11.05.2011 Sri Lanka 2011 Die Regierung Sri Lankas unternahm nichts, um das Problem der Straflosigkeit für in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen in wirksamer Weise anzugehen und ließ weiterhin Menschen "verschwinden", foltern oder misshandeln. Die Behörden ordneten gravierende Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit an. Tausende tamilischer Bürger, die verdächtigt wurden, Verbindungen zu den Befreiungstigern von Tamil Eelam (Liberation Tigers of Tamil Eelam - LTTE) zu haben, wurden weiterhin ohne Anklage in Gewahrsam gehalten. Beide Parteien des Konflikts, der im Mai 2009 geendet hatte, wurden beschuldigt, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Amnesty International rief zu einer unabhängigen internationalen Untersuchung auf.
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt.