Ergebnisse Filter ein-/ausblendenFilter ausblenden Bewaffnete Konflikte Bildung Diskriminierung Ethnische Minderheiten Flüchtlinge & Asyl Folter & Misshandlung Frauen Gesundheit Gewaltlose politische Gefangene Gewerkschaften Haftbedingungen Indigene Internationale Organisationen Journalist*innen Justiz Kinder & Jugendliche Klimakrise und Menschenrechte Kriegsdienstverweigerer Künstler*innen Massenüberwachung & Privatsphäre Medizinisches Personal Meinungsfreiheit Menschenrechtsverteidiger*innen Migration Polizei und Menschenrechte Rassismus Religion Sexuelle & reproduktive Rechte Sport und Menschenrechte Staatlicher Mord Straflosigkeit Studierende & Schüler*innen Terrorismusbekämpfung Todesstrafe Unternehmensverantwortung Verschwindenlassen Waffen Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte Anwenden Afghanistan Afrika Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Antigua und Barbuda Äquatorialguinea Argentinien Armenien Asien und Pazifik Äthiopien Australien Bahamas Bahrain Bangladesch Barbados Belarus Belgien Benin Bhutan Bolivien Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Britische Jungferninseln Brunei / Darussalam Bulgarien Burkina Faso Burundi Chile China Costa Rica Côte d'Ivoire Dänemark Demokratische Republik Kongo Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador El Salvador Eritrea Estland Eswatini Europa und Zentralasien Fidschi Finnland Frankreich Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland Großbritannien und Nordirland Guatemala Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Heiliger Stuhl / Vatikan Honduras Hongkong Indien Indonesien Irak Iran Irland Island Israel und besetzte palästinensische Gebiete Italien Jamaika Japan Jemen Jordanien Kaiman-Inseln Kambodscha Kamerun Kanada Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kolumbien Komoren Kongo (Republik) Korea (Nord) Korea (Süd) Kroatien Kuba Kuwait Laos Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Litauen Luxemburg Madagaskar Malawi Malaysia Malediven Mali Malta Marokko Mauretanien Mauritius Mazedonien Mexiko Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Myanmar Naher Osten und Nordafrika Namibia Nauru Nepal Neuseeland Nicaragua Niederlande Niger Nigeria Nord- und Südamerika Nordmazedonien Norwegen Oman Österreich Pakistan Palästina Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Polen Portugal Puerto Rico Ruanda Rumänien Russische Föderation Salomonen Sambia Samoa Saudi-Arabien Schweden Schweiz Senegal Serbien Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien Sri Lanka St. Kitts und Nevis St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen Südafrika Sudan Südsudan Suriname Syrien Tadschikistan Taiwan Tansania Thailand Timor-Leste Togo Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechische Republik Türkei Turkmenistan Tuvalu Uganda Ukraine Ungarn Uruguay Usbekistan Vanuatu Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Zentralafrikanische Republik Zypern Anwenden Aktuell Amnesty Journal Amnesty Report Artikel Artikel Bericht Blog Brief gegen das Vergessen Erfolg Kultur Material & Download Material & Download Petition Positionspapiere Pressemitteilung Pressetermine Schwerpunkte Termine Über Menschenrechte Urgent Action Anwenden ? Meine Filter: Aserbaidschan x Deutschland x Philippinen x Tunesien x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 93 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type AktionArtikelBlogpostBundestagswahl ParticipantKampagneBezirkAmnesty MaterialEventGruppeJobJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch. Amnesty ReportAserbaidschan26.05.2016 Aserbaidschan 2016 Die Behörden setzten ihr hartes Vorgehen gegen die Zivilge-sellschaft und die Verfolgung politisch Andersdenkender fort. Menschenrechtsorganisationen wurden weiter an ihrer Arbeit gehindert. Mindestens 18 gewaltlose politische Gefangene befanden sich Ende 2015 weiterhin in Haft. Nach wie vor kam es zu Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten im In- und Ausland, auch ihre Familien liefen Gefahr, schikaniert und festgenommen zu werden. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde ihre Tätigkeit untersagt, und man verwies sie des Landes. Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen. Amnesty ReportDeutschland17.02.2016 Deutschland 2016 Im Jahr 2015 wurden 1,1 Mio. Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Regierung entschied, Asylsuchende aus Syrien für einen gewissen Zeitraum nicht in ihr EU-Ersteinreiseland zurückzuführen. Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert, und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Asylsuchende wurden stark reduziert. Mutmaßlich von Polizeikräften begangene Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht wirksam untersucht. Hassverbrechen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen stark zu. Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit. Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert. Amnesty ReportDeutschland19.02.2015 Deutschland 2015 Die Regierung hat humanitäre Aufnahmeprogramme für insgesamt 20000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufgelegt. Bei den Untersuchungen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei waren keine Verbesserungen zu verzeichnen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Es wurden weiterhin diskriminierende Angriffe auf Asylsuchende und Minderheiten verübt, und die Untersuchung solcher Taten bzw. die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen war nach wie vor unzulänglich. Für den Waffenexport wurden menschenrechtliche Kriterien eingeführt. Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein. Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 … Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch.
Amnesty ReportAserbaidschan26.05.2016 Aserbaidschan 2016 Die Behörden setzten ihr hartes Vorgehen gegen die Zivilge-sellschaft und die Verfolgung politisch Andersdenkender fort. Menschenrechtsorganisationen wurden weiter an ihrer Arbeit gehindert. Mindestens 18 gewaltlose politische Gefangene befanden sich Ende 2015 weiterhin in Haft. Nach wie vor kam es zu Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten im In- und Ausland, auch ihre Familien liefen Gefahr, schikaniert und festgenommen zu werden. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde ihre Tätigkeit untersagt, und man verwies sie des Landes. Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen.
Amnesty ReportDeutschland17.02.2016 Deutschland 2016 Im Jahr 2015 wurden 1,1 Mio. Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Regierung entschied, Asylsuchende aus Syrien für einen gewissen Zeitraum nicht in ihr EU-Ersteinreiseland zurückzuführen. Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert, und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Asylsuchende wurden stark reduziert. Mutmaßlich von Polizeikräften begangene Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht wirksam untersucht. Hassverbrechen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen stark zu.
Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt.
Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert.
Amnesty ReportDeutschland19.02.2015 Deutschland 2015 Die Regierung hat humanitäre Aufnahmeprogramme für insgesamt 20000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufgelegt. Bei den Untersuchungen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei waren keine Verbesserungen zu verzeichnen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Es wurden weiterhin diskriminierende Angriffe auf Asylsuchende und Minderheiten verübt, und die Untersuchung solcher Taten bzw. die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen war nach wie vor unzulänglich. Für den Waffenexport wurden menschenrechtliche Kriterien eingeführt.
Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein.
Amnesty ReportÄthiopien16.02.2017 Äthiopien 2017 Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge.