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Amnesty ReportAsien und Pazifik29.01.2020 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2019 2019 war in vielen Ländern Südostasiens ein Jahr der Repression, aber auch des Widerstands. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2018 Usbekistan 2017/18 Die Behörden lockerten einige unverhältnismäßige Einschränkungen bezüglich der Medien und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportNauru23.05.2018 Nauru 2017/18 Flüchtlinge und Asylsuchende saßen weiterhin auf Nauru fest. Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen. Amnesty ReportSri Lanka23.05.2018 Sri Lanka 2017/18 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage aus dem Jahr 2015 fest, Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung zu gewährleisten - mit wenigen Fortschritten. Amnesty ReportDom. Rep.23.05.2018 Dominikanische Republik 2017/18 In Bezug auf das Problem der Staatenlosigkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen gab es 2017 nur geringe Fortschritte. Schwangerschaftsabbrüche waren weiterhin grundsätzlich strafbar. Die Polizei wandte nach wie vor exzessive Gewalt an. Amnesty ReportParaguay23.05.2018 Paraguay 2017/18 Die Behörden verweigerten indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin ihr Recht auf ihr angestammtes Land sowie ihr Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung zu Projekten, die Auswirkungen auf ihr Leben hatten. Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan16.04.2020 Usbekistan 2019 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2019 weiter streng reglementiert.
Amnesty ReportAsien und Pazifik29.01.2020 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2019 2019 war in vielen Ländern Südostasiens ein Jahr der Repression, aber auch des Widerstands.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2018 Usbekistan 2017/18 Die Behörden lockerten einige unverhältnismäßige Einschränkungen bezüglich der Medien und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportNauru23.05.2018 Nauru 2017/18 Flüchtlinge und Asylsuchende saßen weiterhin auf Nauru fest. Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen.
Amnesty ReportSri Lanka23.05.2018 Sri Lanka 2017/18 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage aus dem Jahr 2015 fest, Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung zu gewährleisten - mit wenigen Fortschritten.
Amnesty ReportDom. Rep.23.05.2018 Dominikanische Republik 2017/18 In Bezug auf das Problem der Staatenlosigkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen gab es 2017 nur geringe Fortschritte. Schwangerschaftsabbrüche waren weiterhin grundsätzlich strafbar. Die Polizei wandte nach wie vor exzessive Gewalt an.
Amnesty ReportParaguay23.05.2018 Paraguay 2017/18 Die Behörden verweigerten indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin ihr Recht auf ihr angestammtes Land sowie ihr Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung zu Projekten, die Auswirkungen auf ihr Leben hatten.
Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.