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Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen. Amnesty ReportGhana15.05.2017 Ghana 2017 Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportGhana01.06.2016 Ghana 2016 Im Rahmen von Demonstrationen und großangelegten Zwangsräumungen kam es zu exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach wie vor gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen, und auch die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zur Sorge. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet. Besonders besorgniserregend waren Fälle von Verbannung wegen Hexerei. Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTansania21.05.2017 Tansania 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden eingeschränkt. Die staatlichen Stellen trafen keine Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen.
Amnesty ReportGhana15.05.2017 Ghana 2017 Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportGhana01.06.2016 Ghana 2016 Im Rahmen von Demonstrationen und großangelegten Zwangsräumungen kam es zu exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach wie vor gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen, und auch die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zur Sorge. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet. Besonders besorgniserregend waren Fälle von Verbannung wegen Hexerei.
Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft.