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Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen. Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportSudan22.02.2015 Sudan 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen die Medien, den öffentlichen Dialog und Demonstrationen. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten weiterhin zu Massenvertreibungen und forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Amnesty ReportSudan27.05.2013 Sudan 2013 Die nach der Unabhängigkeit Südsudans aufgenommenen Vertragsverhandlungen mit Südsudan zur Aufteilung der Erdöleinnahmen, zur Regelung der Staatsbürgerschaft und zum Grenzverlauf wurden 2012 fortgeführt. Die Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile dauerten an. Amnesty ReportNordkorea27.05.2013 Korea (Nord) 2013 Systematische Menschenrechtsverletzungen waren auch 2012 weit verbreitet. Die Nahrungsmittelkrise hielt an, und chronische Unterernährung war nach wie vor ein großes Problem. Die Ernährung von Millionen Menschen war weiterhin nicht gesichert, sodass sie auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen waren. Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSudan17.02.2016 Sudan 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 2015 drastisch ein. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle politische Parteien. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen.
Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportSudan22.02.2015 Sudan 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen die Medien, den öffentlichen Dialog und Demonstrationen. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten weiterhin zu Massenvertreibungen und forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung.
Amnesty ReportSudan27.05.2013 Sudan 2013 Die nach der Unabhängigkeit Südsudans aufgenommenen Vertragsverhandlungen mit Südsudan zur Aufteilung der Erdöleinnahmen, zur Regelung der Staatsbürgerschaft und zum Grenzverlauf wurden 2012 fortgeführt. Die Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile dauerten an.
Amnesty ReportNordkorea27.05.2013 Korea (Nord) 2013 Systematische Menschenrechtsverletzungen waren auch 2012 weit verbreitet. Die Nahrungsmittelkrise hielt an, und chronische Unterernährung war nach wie vor ein großes Problem. Die Ernährung von Millionen Menschen war weiterhin nicht gesichert, sodass sie auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen waren.
Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert.