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Amnesty ReportIndonesien23.05.2018 Indonesien 2017/18 Indonesien kam seiner Verpflichtung nicht nach, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen. Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportIndonesien04.05.2015 Indonesien 2015 Gegen die Sicherheitskräfte wurden regelmäßig Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben. Dazu gehörten Folter und andere Misshandlungen. Es befanden sich mindestens 60 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin eingeschüchtert und angegriffen. Hinrichtungen fanden Berichten zufolge nicht statt.
Amnesty ReportKirgisistan29.03.2022 Kirgisistan 2021 Betroffene von häuslicher Gewalt sahen sich mit Hürden konfrontiert, wenn sie Misshandlungen anzeigen oder Zugang zu Unterstützung erhalten wollten.
Amnesty ReportIndonesien23.05.2018 Indonesien 2017/18 Indonesien kam seiner Verpflichtung nicht nach, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt.
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen.
Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportIndonesien04.05.2015 Indonesien 2015 Gegen die Sicherheitskräfte wurden regelmäßig Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben. Dazu gehörten Folter und andere Misshandlungen. Es befanden sich mindestens 60 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin eingeschüchtert und angegriffen. Hinrichtungen fanden Berichten zufolge nicht statt.