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Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt. Amnesty ReportIndonesien23.05.2013 Indonesien 2013 Immer wieder wurden Anschuldigungen gegen Sicherheitskräfte wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. 2012 befanden sich nach wie vor mindestens 76 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und Angriffen. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportIndonesien08.05.2012 Indonesien 2012 Indonesien übernahm 2011 den Vorsitz im Verband Südostasiatischer Staaten (Association of Southeast Asian Nations - ASEAN) und wurde im Mai zum dritten Mal in Folge in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Die Regierung verstärkte die staatliche Polizeikommission, doch waren die Mechanismen zur Rechenschaftslegung in Fällen polizeilicher Willkür weiterhin unzureichend. Gegen die Sicherheitskräfte wurden immer wieder Anschuldigungen vorgebracht, Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie Anwendung unnötiger und unverhältnismäßiger Gewalt. Die Behörden der Region Aceh wandten zunehmend gerichtlich angeordnete Stockschläge als Bestrafung an. In den Provinzen Papua und Maluku wurden gewaltfreie politische Aktivitäten weiterhin als strafbare Handlungen definiert. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und physischen Übergriffen. Frauen und Mädchen waren auch 2011 von Beschränkungen ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte betroffen. Es gab keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden. Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Amnesty ReportIndonesien23.05.2013 Indonesien 2013 Immer wieder wurden Anschuldigungen gegen Sicherheitskräfte wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. 2012 befanden sich nach wie vor mindestens 76 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und Angriffen.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportIndonesien08.05.2012 Indonesien 2012 Indonesien übernahm 2011 den Vorsitz im Verband Südostasiatischer Staaten (Association of Southeast Asian Nations - ASEAN) und wurde im Mai zum dritten Mal in Folge in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Die Regierung verstärkte die staatliche Polizeikommission, doch waren die Mechanismen zur Rechenschaftslegung in Fällen polizeilicher Willkür weiterhin unzureichend. Gegen die Sicherheitskräfte wurden immer wieder Anschuldigungen vorgebracht, Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie Anwendung unnötiger und unverhältnismäßiger Gewalt. Die Behörden der Region Aceh wandten zunehmend gerichtlich angeordnete Stockschläge als Bestrafung an. In den Provinzen Papua und Maluku wurden gewaltfreie politische Aktivitäten weiterhin als strafbare Handlungen definiert. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und physischen Übergriffen. Frauen und Mädchen waren auch 2011 von Beschränkungen ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte betroffen. Es gab keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden.
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück.