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Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportArmenien03.05.2012 Armenien 2012 Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem zentralen Platz der Hauptstadt Eriwan wurde aufgehoben und ein verbessertes Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet. Die praktische Umsetzung des Rechts auf friedliche Versammlung bot jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Auf Polizeiwachen kam es nach wie vor zu Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen. Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportArmenien10.05.2011 Armenien 2011 Auch 2010 herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt blieb weiterhin hinter internationalen Standards zurück. Nach wie vor wurde keine echte zivile Alternative zum Militärdienst angeboten. Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit. Amnesty ReportGuatemala18.05.2010 Guatemala 2010 Die große Mehrheit der Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960-96) verantwortlich waren, wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Gewalt gegen Frauen und die fehlenden Möglichkeiten für Frauen, dagegen rechtlich vorzugehen, gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportArmenien18.05.2010 Armenien 2010 Nach wie vor herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und Journalisten wurden Opfer von Übergriffen. Das im März 2008 während des Ausnahmezustands eingeführte Verbot, im Zentrum der Hauptstadt Eriwan Demonstrationen abzuhalten, blieb in Kraft. Amnesty ReportArmenien25.05.2009 Armenien 2009 Infolge von Massenprotesten wegen der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Februar wurde für 20 Tage der Ausnahmezustand verhängt, woraufhin bürgerliche sowie politische Rechte für den Rest des Jahres rigoros beschnitten blieben. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren stark eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportArmenien03.05.2012 Armenien 2012 Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem zentralen Platz der Hauptstadt Eriwan wurde aufgehoben und ein verbessertes Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet. Die praktische Umsetzung des Rechts auf friedliche Versammlung bot jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Auf Polizeiwachen kam es nach wie vor zu Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen.
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportArmenien10.05.2011 Armenien 2011 Auch 2010 herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt blieb weiterhin hinter internationalen Standards zurück. Nach wie vor wurde keine echte zivile Alternative zum Militärdienst angeboten.
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit.
Amnesty ReportGuatemala18.05.2010 Guatemala 2010 Die große Mehrheit der Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960-96) verantwortlich waren, wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Gewalt gegen Frauen und die fehlenden Möglichkeiten für Frauen, dagegen rechtlich vorzugehen, gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportArmenien18.05.2010 Armenien 2010 Nach wie vor herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und Journalisten wurden Opfer von Übergriffen. Das im März 2008 während des Ausnahmezustands eingeführte Verbot, im Zentrum der Hauptstadt Eriwan Demonstrationen abzuhalten, blieb in Kraft.
Amnesty ReportArmenien25.05.2009 Armenien 2009 Infolge von Massenprotesten wegen der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Februar wurde für 20 Tage der Ausnahmezustand verhängt, woraufhin bürgerliche sowie politische Rechte für den Rest des Jahres rigoros beschnitten blieben. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren stark eingeschränkt.