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Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportMongolei07.05.2015 Mongolei 2015 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. In städtischen Gebieten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. In Fällen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung wurden Verantwortliche so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Asylsuchende wurden in Länder zurückgeführt, in denen sie dem Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportNeuseeland27.05.2013 Neuseeland 2013 Ein neues Gesetz drohte die Rechte von Asylsuchenden zu untergraben. Es herrschte weiterhin ein hohes Maß an Kinderarmut, von der die Gemeinschaften der indigenen Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet, die Behörden versäumten es jedoch, ausreichend Daten darüber zu sammeln, in welchem Ausmaß Frauen von Gewalttaten betroffen waren. Hierbei fehlten vor allem Datenerhebungen zu Frauen, die Minderheiten angehören. Amnesty ReportMongolei27.05.2013 Mongolei 2013 Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen. Amnesty ReportChina22.05.2013 China 2013 Die staatlichen Stellen hielten 2012 politisch engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Internetaktivisten weiterhin fest im Würgegriff, indem sie viele von ihnen drangsalierten, einschüchterten, willkürlich in Gewahrsam nahmen oder "verschwinden" ließen. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportNeuseeland07.05.2012 Neuseeland 2012 Die Eigentumsrechte der indigenen Völker wurden durch das Gesetz über Meeres- und Küstenregionen teilweise anerkannt. Der Verteidigungsminister räumte ein, er könne nicht garantieren, dass Häftlinge, die im Zuge gemeinsamer Operationen in Afghanistan gefangen genommen wurden, nicht gefoltert worden seien. Nach wie vor herrschte ein hohes Maß an Kinderarmut, von dem die Gemeinschaften der Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportMongolei07.05.2015 Mongolei 2015 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. In städtischen Gebieten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. In Fällen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung wurden Verantwortliche so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Asylsuchende wurden in Länder zurückgeführt, in denen sie dem Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportNeuseeland27.05.2013 Neuseeland 2013 Ein neues Gesetz drohte die Rechte von Asylsuchenden zu untergraben. Es herrschte weiterhin ein hohes Maß an Kinderarmut, von der die Gemeinschaften der indigenen Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet, die Behörden versäumten es jedoch, ausreichend Daten darüber zu sammeln, in welchem Ausmaß Frauen von Gewalttaten betroffen waren. Hierbei fehlten vor allem Datenerhebungen zu Frauen, die Minderheiten angehören.
Amnesty ReportMongolei27.05.2013 Mongolei 2013 Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen.
Amnesty ReportChina22.05.2013 China 2013 Die staatlichen Stellen hielten 2012 politisch engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Internetaktivisten weiterhin fest im Würgegriff, indem sie viele von ihnen drangsalierten, einschüchterten, willkürlich in Gewahrsam nahmen oder "verschwinden" ließen.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportNeuseeland07.05.2012 Neuseeland 2012 Die Eigentumsrechte der indigenen Völker wurden durch das Gesetz über Meeres- und Küstenregionen teilweise anerkannt. Der Verteidigungsminister räumte ein, er könne nicht garantieren, dass Häftlinge, die im Zuge gemeinsamer Operationen in Afghanistan gefangen genommen wurden, nicht gefoltert worden seien. Nach wie vor herrschte ein hohes Maß an Kinderarmut, von dem die Gemeinschaften der Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren.
Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich.