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Amnesty ReportLitauen29.03.2022 Litauen 2021 Tausende Migrant_innen wurden 2021 nach Belarus abgeschoben. Das Parlament stimmte gegen die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportSomalia23.05.2018 Somalia 2017/18 Eine Dürre in Somalia führte dazu, dass sehr viele Menschen ihre Wohnorte verlassen mussten und eine Hungersnot entstand. Amnesty ReportLitauen23.05.2018 Litauen 2017/18 Präsidentin Dalia Grybauskaitė unterzeichnete ein Gesetz, das Lesben, Schwule und Bisexuelle diskriminiert. Das Parlament beriet über ein Gesetz, das den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen drastisch einschränken würde. Amnesty ReportSüdafrika20.05.2017 Südafrika 2017 Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen. Amnesty ReportSomalia20.05.2017 Somalia 2017 In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Europa und Zentralasien 2022 2022 wird in Europa und Zentralasien als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Russland eine groß angelegte Militärinvasion in die Ukraine begann.
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Amnesty ReportSüdafrika20.05.2017 Südafrika 2017 Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen.
Amnesty ReportSomalia20.05.2017 Somalia 2017 In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.