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Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen. Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen. Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte. Amnesty ReportBulgarien22.05.2013 Bulgarien 2013 Roma wurden auf Gebieten wie Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Wohnen unvermindert diskriminiert. Die Haftbedingungen blieben hinter internationalen Menschenrechtsstandards zurück. Homophobe Gewalt war nach wie vor verbreitet. Amnesty ReportBulgarien04.05.2012 Bulgarien 2012 Die Behörden standen in der Kritik, weil sie eine Welle der Gewalt gegen Angehörige der Roma, die sich im September 2011 im ganzen Land ausbreitete, nicht verhinderten. In Sofia endete eine Demonstration von Anhängern einer rechtsextremen Partei mit einem gewaltsamen Angriff auf Muslime. Asylsuchende wurden Berichten zufolge routinemäßig inhaftiert, was einen Verstoß gegen die nationale und die EU-Gesetzgebung darstellte. Amnesty ReportBulgarien11.05.2011 Bulgarien 2011 Angehörige der Roma waren weiterhin in vielen Bereichen Diskriminierung ausgesetzt. Es kam nach wie vor zur Zerstörung von Roma-Unterkünften und zur Vertreibung von Familien. Die Studie einer NGO ergab, dass in den Jahren 2000 bis 2010 Kinder in Fürsorgeeinrichtungen aufgrund vermeidbarer Ursachen wie Hunger, Vernachlässigung oder Kälte gestorben waren. Amnesty ReportVatikan11.05.2011 Vatikanstadt 2011 Amtliche Bezeichnung: Staat Vatikanstadt Staatsoberhaupt: Papst Benedikt XVI. Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Der Vatikan kam 2010 seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern nicht in vollem Umfang nach. Amnesty ReportBulgarien18.05.2010 Bulgarien 2010 Die Gemeinschaft der Roma war nach wie vor vielfacher und verbreiteter Diskriminierung sowie immer wieder der Gefahr von Zwangsräumungen ausgesetzt. Die übermäßig lange Inhaftierung von Asylsuchenden stand im Widerspruch zu EU-Recht. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen.
Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen.
Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte.
Amnesty ReportBulgarien22.05.2013 Bulgarien 2013 Roma wurden auf Gebieten wie Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Wohnen unvermindert diskriminiert. Die Haftbedingungen blieben hinter internationalen Menschenrechtsstandards zurück. Homophobe Gewalt war nach wie vor verbreitet.
Amnesty ReportBulgarien04.05.2012 Bulgarien 2012 Die Behörden standen in der Kritik, weil sie eine Welle der Gewalt gegen Angehörige der Roma, die sich im September 2011 im ganzen Land ausbreitete, nicht verhinderten. In Sofia endete eine Demonstration von Anhängern einer rechtsextremen Partei mit einem gewaltsamen Angriff auf Muslime. Asylsuchende wurden Berichten zufolge routinemäßig inhaftiert, was einen Verstoß gegen die nationale und die EU-Gesetzgebung darstellte.
Amnesty ReportBulgarien11.05.2011 Bulgarien 2011 Angehörige der Roma waren weiterhin in vielen Bereichen Diskriminierung ausgesetzt. Es kam nach wie vor zur Zerstörung von Roma-Unterkünften und zur Vertreibung von Familien. Die Studie einer NGO ergab, dass in den Jahren 2000 bis 2010 Kinder in Fürsorgeeinrichtungen aufgrund vermeidbarer Ursachen wie Hunger, Vernachlässigung oder Kälte gestorben waren.
Amnesty ReportVatikan11.05.2011 Vatikanstadt 2011 Amtliche Bezeichnung: Staat Vatikanstadt Staatsoberhaupt: Papst Benedikt XVI. Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Der Vatikan kam 2010 seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern nicht in vollem Umfang nach.
Amnesty ReportBulgarien18.05.2010 Bulgarien 2010 Die Gemeinschaft der Roma war nach wie vor vielfacher und verbreiteter Diskriminierung sowie immer wieder der Gefahr von Zwangsräumungen ausgesetzt. Die übermäßig lange Inhaftierung von Asylsuchenden stand im Widerspruch zu EU-Recht.