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Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportGuinea23.05.2018 Guinea 2017/18 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2017 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Personen, die abweichende Meinungen äußerten, wurden willkürlich festgenommen. Amnesty ReportNamibia23.05.2018 Namibia 2017/18 Das Recht auf angemessenes Wohnen war eingeschränkt. Zusätzlich verschärft wurde die Lage durch hohe Arbeitslosigkeit, Armut und Ungleichheit. Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Amnesty ReportMauretanien23.05.2018 Mauretanien 2017/18 Menschenrechtsverteidiger, Blogger, Anti-Sklaverei-Aktivisten und andere Regierungskritiker wurden wegen ihrer friedlichen Aktivitäten eingeschüchtert, angegriffen und strafrechtlich verfolgt. Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben. Amnesty ReportGuinea16.05.2017 Guinea 2017 Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor und schikanierten Menschen, die abweichende Meinungen äußerten. Es wurden Berichte über Folter und andere Misshandlungen bekannt. Nach wie vor genossen die Sicherheitskräfte bei Menschenrechtsverletzungen Straffreiheit. Die Todesstrafe wurde für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Früh- und Zwangsverheiratungen wurden unter Strafe gestellt. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report24.04.2024 Regionalkapitel Afrika 2023 Das Wiederaufflammen der Gewalt im Sudan war ein eindrückliches Beispiel für das Leiden der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten überall auf dem Kontinent.
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
Amnesty ReportGuinea23.05.2018 Guinea 2017/18 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2017 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Personen, die abweichende Meinungen äußerten, wurden willkürlich festgenommen.
Amnesty ReportNamibia23.05.2018 Namibia 2017/18 Das Recht auf angemessenes Wohnen war eingeschränkt. Zusätzlich verschärft wurde die Lage durch hohe Arbeitslosigkeit, Armut und Ungleichheit.
Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage.
Amnesty ReportMauretanien23.05.2018 Mauretanien 2017/18 Menschenrechtsverteidiger, Blogger, Anti-Sklaverei-Aktivisten und andere Regierungskritiker wurden wegen ihrer friedlichen Aktivitäten eingeschüchtert, angegriffen und strafrechtlich verfolgt.
Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben.
Amnesty ReportGuinea16.05.2017 Guinea 2017 Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor und schikanierten Menschen, die abweichende Meinungen äußerten. Es wurden Berichte über Folter und andere Misshandlungen bekannt. Nach wie vor genossen die Sicherheitskräfte bei Menschenrechtsverletzungen Straffreiheit. Die Todesstrafe wurde für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Früh- und Zwangsverheiratungen wurden unter Strafe gestellt.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.