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Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer. Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt. Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein. Amnesty ReportEritrea22.05.2013 Eritrea 2013 Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Zum Wehrdienst eingezogene Personen wurden zur Verrichtung von Zwangsarbeit eingesetzt. Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer.
Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt.
Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein.
Amnesty ReportEritrea22.05.2013 Eritrea 2013 Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Zum Wehrdienst eingezogene Personen wurden zur Verrichtung von Zwangsarbeit eingesetzt. Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.