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Vor Ort aktive zivilgesellschaftliche und oppositionelle Gruppen berichteten über eine gestiegene Zahl politisch motivierter Festnahmen und Schikanen gegen Regierungskritiker. Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportPhilippinen18.02.2017 Philippinen 2017 Die Regierung startete 2016 eine massive Kampagne gegen Drogen. Dabei wurden mehr als 6000 Menschen getötet. Auch Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten ins Visier und wurden von unbekannten Tätern oder bewaffneten Milizen getötet. Die Polizei setzte weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. In einem bahnbrechenden Gerichtsurteil wurde zum ersten Mal ein Polizist auf der Grundlage des Antifoltergesetzes von 2009 wegen Folter schuldig gesprochen. Amnesty ReportPhilippinen09.06.2016 Philippinen 2016 In einem Klima der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen verübte die Polizei nach wie vor Folter und andere Misshandlungen. Unbekannte Täter und mutmaßliche Milizen nahmen Journalisten, Richter, Rechtsanwälte und Angehörige indigener Gemeinschaften ins Visier und töteten sie. Die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen machte weiterhin keine Fortschritte. Amnesty ReportKuba07.06.2016 Kuba 2016 Ungeachtet der weiteren Normalisierung der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Tausende Fälle wurden gemeldet, in denen Regierungsgegner drangsaliert, willkürlich festgenommen und inhaftiert worden waren. Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit. Amnesty ReportKuba07.05.2015 Kuba 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren 2014 weiterhin eingeschränkt. Die Zahl kurzzeitiger willkürlicher Inhaftierungen nahm erheblich zu. Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKuba18.05.2017 Kuba 2017 Ungeachtet der vorgeblichen politischen Offenheit waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Vor Ort aktive zivilgesellschaftliche und oppositionelle Gruppen berichteten über eine gestiegene Zahl politisch motivierter Festnahmen und Schikanen gegen Regierungskritiker.
Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportPhilippinen18.02.2017 Philippinen 2017 Die Regierung startete 2016 eine massive Kampagne gegen Drogen. Dabei wurden mehr als 6000 Menschen getötet. Auch Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten ins Visier und wurden von unbekannten Tätern oder bewaffneten Milizen getötet. Die Polizei setzte weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. In einem bahnbrechenden Gerichtsurteil wurde zum ersten Mal ein Polizist auf der Grundlage des Antifoltergesetzes von 2009 wegen Folter schuldig gesprochen.
Amnesty ReportPhilippinen09.06.2016 Philippinen 2016 In einem Klima der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen verübte die Polizei nach wie vor Folter und andere Misshandlungen. Unbekannte Täter und mutmaßliche Milizen nahmen Journalisten, Richter, Rechtsanwälte und Angehörige indigener Gemeinschaften ins Visier und töteten sie. Die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen machte weiterhin keine Fortschritte.
Amnesty ReportKuba07.06.2016 Kuba 2016 Ungeachtet der weiteren Normalisierung der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Tausende Fälle wurden gemeldet, in denen Regierungsgegner drangsaliert, willkürlich festgenommen und inhaftiert worden waren.
Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit.
Amnesty ReportKuba07.05.2015 Kuba 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren 2014 weiterhin eingeschränkt. Die Zahl kurzzeitiger willkürlicher Inhaftierungen nahm erheblich zu. Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen
Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord.