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Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2022 Im asiatisch-pazifischen Raum waren im Jahr 2022 einige schwache Lichtblicke für die Menschenrechte zu erkennen. Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2022 Im Nahen Osten und in Nordafrika gingen die Sicherheitskräfte mit rechtswidriger, manchmal tödlicher Gewalt und massenhaften Festnahmen gegen Proteste vor. Amnesty ReportAlgerien28.03.2023 Algerien 2022 Die Behörden nahmen Personen, die im Internet abweichende Meinungen äußerten oder an Protesten teilnahmen, fest und verfolgten sie strafrechtlich. Amnesty ReportAlgerien29.03.2022 Algerien 2021 Aktivist_innen, die mit der als Hirak bekannten friedlichen Massenprotestbewegung in Verbindung standen, wurden festgenommen, strafrechtlich verfolgt, inhaftiert und verurteilt. Amnesty ReportAlgerien07.04.2021 Algerien 2020 Die Behörden nahmen weiterhin friedliche Demonstrierende, Journalist_innen, Aktivist_innen und Bürger_innen fest und verfolgten sie strafrechtlich. Amnesty ReportAlgerien22.02.2018 Algerien 2017/18 Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportAlgerien24.04.2024 Algerien 2023 Die Behörden stellten mindestens einen Aktivisten, fünf Journalisten und einen Wissenschaftler vor Gericht.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2022 Im asiatisch-pazifischen Raum waren im Jahr 2022 einige schwache Lichtblicke für die Menschenrechte zu erkennen.
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Amnesty ReportAlgerien29.03.2022 Algerien 2021 Aktivist_innen, die mit der als Hirak bekannten friedlichen Massenprotestbewegung in Verbindung standen, wurden festgenommen, strafrechtlich verfolgt, inhaftiert und verurteilt.
Amnesty ReportAlgerien07.04.2021 Algerien 2020 Die Behörden nahmen weiterhin friedliche Demonstrierende, Journalist_innen, Aktivist_innen und Bürger_innen fest und verfolgten sie strafrechtlich.
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Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.