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Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportKasachstan08.05.2012 Kasachstan 2012 Auch 2011 trafen unvermindert Berichte über Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte ein, obwohl die Regierung behauptete, erfolgreich gegen diese Verstöße vorzugehen. Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt an, um massive Streiks von Arbeitern der Erdöl- und Erdgasindustrie zu beenden. Dabei verhafteten sie zahlreiche Protestierende, ihre Unterstützer sowie Gewerkschafter und Mitglieder von Oppositionsparteien. Im Dezember wurden bei Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei mindestens 16 Personen getötet. Eine Gewerkschaftsanwältin wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie während der Streiks "sozialen Unfrieden geschürt" haben soll. Die Behörden schoben trotz internationaler Proteste und Interventionen der UN Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan ab. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler. Amnesty ReportKasachstan10.05.2011 Kasachstan 2011 Es gab nach wie vor zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen, obwohl die Regierung zugesichert hatte, mit einer "Null-Toleranz-Politik" dagegen vorgehen zu wollen. Derartige Menschenrechtsverletzungen blieben weiterhin straflos. Die Behörden verstärkten ihre Anstrengungen, um im Rahmen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und zum Kampf gegen den Terrorismus Asylsuchende und Flüchtlinge zwangsweise nach China und Usbekistan zurückzuführen. Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert. Amnesty ReportBangladesch25.05.2009 Bangladesch 2009 Bei den nach sieben Jahren erstmals wieder durchgeführten Parlamentswahlen errang die Awami-Liga (Awami League) einen erdrutschartigen Sieg. Die Wahlen, die am 29. Dezember 2008 stattfanden, verliefen überwiegend friedlich. Trotz einer Lockerung der Notstandsmaßnahmen und einer institutionellen Reform blieben die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor den Wahlen bestehen. Im gesamten Land wurden Zehntausende politisch engagierter Bürger, die Berichten zufolge versuchten, sich friedlich in ihren Parteibüros zu versammeln, festgenommen. Die Polizei wandte exzessive Gewalt an, um friedliche Kundgebungen aufzulösen und verletzte dabei Teilnehmer. Amnesty ReportKasachstan20.05.2009 Kasachstan 2009 Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Verstöße wurden de facto nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl sich die Regierung laut eigenen Angaben darum bemühte, Schutzgarantien einzuführen. Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Usbekistan und China drohte weiterhin die Gefahr von Entführungen und Abschiebungen. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von den Behörden vermehrt unter Druck gesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKasachstan23.05.2013 Kasachstan 2013 Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportKasachstan08.05.2012 Kasachstan 2012 Auch 2011 trafen unvermindert Berichte über Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte ein, obwohl die Regierung behauptete, erfolgreich gegen diese Verstöße vorzugehen. Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt an, um massive Streiks von Arbeitern der Erdöl- und Erdgasindustrie zu beenden. Dabei verhafteten sie zahlreiche Protestierende, ihre Unterstützer sowie Gewerkschafter und Mitglieder von Oppositionsparteien. Im Dezember wurden bei Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei mindestens 16 Personen getötet. Eine Gewerkschaftsanwältin wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie während der Streiks "sozialen Unfrieden geschürt" haben soll. Die Behörden schoben trotz internationaler Proteste und Interventionen der UN Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan ab.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler.
Amnesty ReportKasachstan10.05.2011 Kasachstan 2011 Es gab nach wie vor zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen, obwohl die Regierung zugesichert hatte, mit einer "Null-Toleranz-Politik" dagegen vorgehen zu wollen. Derartige Menschenrechtsverletzungen blieben weiterhin straflos. Die Behörden verstärkten ihre Anstrengungen, um im Rahmen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und zum Kampf gegen den Terrorismus Asylsuchende und Flüchtlinge zwangsweise nach China und Usbekistan zurückzuführen.
Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert.
Amnesty ReportBangladesch25.05.2009 Bangladesch 2009 Bei den nach sieben Jahren erstmals wieder durchgeführten Parlamentswahlen errang die Awami-Liga (Awami League) einen erdrutschartigen Sieg. Die Wahlen, die am 29. Dezember 2008 stattfanden, verliefen überwiegend friedlich. Trotz einer Lockerung der Notstandsmaßnahmen und einer institutionellen Reform blieben die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor den Wahlen bestehen. Im gesamten Land wurden Zehntausende politisch engagierter Bürger, die Berichten zufolge versuchten, sich friedlich in ihren Parteibüros zu versammeln, festgenommen. Die Polizei wandte exzessive Gewalt an, um friedliche Kundgebungen aufzulösen und verletzte dabei Teilnehmer.
Amnesty ReportKasachstan20.05.2009 Kasachstan 2009 Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Verstöße wurden de facto nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl sich die Regierung laut eigenen Angaben darum bemühte, Schutzgarantien einzuführen. Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Usbekistan und China drohte weiterhin die Gefahr von Entführungen und Abschiebungen. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von den Behörden vermehrt unter Druck gesetzt.