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Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler. Amnesty ReportTunesien10.05.2011 Tunesien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Tunesische Republik **Staatsoberhaupt:** Zine el-Abidine Ben Ali **Regierungschef:** Mohamed Ghannouchi **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 10,4 Mio. **Lebenserwartung:** 74,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 24/21 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 78% Amnesty ReportTunesien20.05.2010 Tunesien 2010 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren auch 2009 stark eingeschränkt. Regierungskritiker wie Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Studentenführer wurden schikaniert, bedroht und strafrechtlich verfolgt. Hunderte Menschen wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen Anklagen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten verurteilt. Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert. Amnesty ReportBangladesch25.05.2009 Bangladesch 2009 Bei den nach sieben Jahren erstmals wieder durchgeführten Parlamentswahlen errang die Awami-Liga (Awami League) einen erdrutschartigen Sieg. Die Wahlen, die am 29. Dezember 2008 stattfanden, verliefen überwiegend friedlich. Trotz einer Lockerung der Notstandsmaßnahmen und einer institutionellen Reform blieben die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor den Wahlen bestehen. Im gesamten Land wurden Zehntausende politisch engagierter Bürger, die Berichten zufolge versuchten, sich friedlich in ihren Parteibüros zu versammeln, festgenommen. Die Polizei wandte exzessive Gewalt an, um friedliche Kundgebungen aufzulösen und verletzte dabei Teilnehmer. Amnesty ReportTunesien12.05.2009 Tunesien 2009 Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt gegen Demonstranten in Gafsa an. Zwei Menschen kamen dabei ums Leben, mindestens 200 Teilnehmer der Kundgebungen wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, darunter auch Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftsführer. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Journalisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtlich verfolgt und schikaniert. Es gab Berichte über Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen. Mindestens 450 Menschen wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Hinrichtungsmoratorium hatte weiterhin Bestand. 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Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler.
Amnesty ReportTunesien10.05.2011 Tunesien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Tunesische Republik **Staatsoberhaupt:** Zine el-Abidine Ben Ali **Regierungschef:** Mohamed Ghannouchi **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 10,4 Mio. **Lebenserwartung:** 74,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 24/21 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 78%
Amnesty ReportTunesien20.05.2010 Tunesien 2010 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren auch 2009 stark eingeschränkt. Regierungskritiker wie Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Studentenführer wurden schikaniert, bedroht und strafrechtlich verfolgt. Hunderte Menschen wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen Anklagen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten verurteilt.
Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert.
Amnesty ReportBangladesch25.05.2009 Bangladesch 2009 Bei den nach sieben Jahren erstmals wieder durchgeführten Parlamentswahlen errang die Awami-Liga (Awami League) einen erdrutschartigen Sieg. Die Wahlen, die am 29. Dezember 2008 stattfanden, verliefen überwiegend friedlich. Trotz einer Lockerung der Notstandsmaßnahmen und einer institutionellen Reform blieben die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor den Wahlen bestehen. Im gesamten Land wurden Zehntausende politisch engagierter Bürger, die Berichten zufolge versuchten, sich friedlich in ihren Parteibüros zu versammeln, festgenommen. Die Polizei wandte exzessive Gewalt an, um friedliche Kundgebungen aufzulösen und verletzte dabei Teilnehmer.
Amnesty ReportTunesien12.05.2009 Tunesien 2009 Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt gegen Demonstranten in Gafsa an. Zwei Menschen kamen dabei ums Leben, mindestens 200 Teilnehmer der Kundgebungen wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, darunter auch Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschaftsführer. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Journalisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtlich verfolgt und schikaniert. Es gab Berichte über Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen. Mindestens 450 Menschen wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Hinrichtungsmoratorium hatte weiterhin Bestand.