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Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportGuyana07.05.2012 Guyana 2012 Die Behörden leiteten nach wie vor keine ausreichenden Maßnahmen ein, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen. Mindestens drei Person wurde zum Tode verurteilt. Im Jahr 2011 fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportGuyana11.05.2011 Guyana 2011 Mindestens eine Person wurde im Jahr 2010 von der Polizei unter Umständen erschossen, die auf eine widerrechtliche Tötung schließen lassen. Indigene Gruppen konnten ihre Landrechte weiterhin nur eingeschränkt wahrnehmen. Mindestens eine Person wurde zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler. Amnesty ReportMongolei10.05.2011 Mongolei 2011 Im Januar 2010 verkündete der Präsident ein Hinrichtungsmoratorium. Beamte mit Polizeibefugnissen begingen nach wie vor Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Straffreiheit für Folter und andere Misshandlungen blieb weit verbreitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGuyana23.05.2013 Guyana 2013 Nach wie vor gab es Meldungen über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. Im Jahr 2012 wurden mindestens fünf Menschen zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportGuyana07.05.2012 Guyana 2012 Die Behörden leiteten nach wie vor keine ausreichenden Maßnahmen ein, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen. Mindestens drei Person wurde zum Tode verurteilt. Im Jahr 2011 fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportGuyana11.05.2011 Guyana 2011 Mindestens eine Person wurde im Jahr 2010 von der Polizei unter Umständen erschossen, die auf eine widerrechtliche Tötung schließen lassen. Indigene Gruppen konnten ihre Landrechte weiterhin nur eingeschränkt wahrnehmen. Mindestens eine Person wurde zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportBangladesch10.05.2011 Bangladesch 2011 Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB) und andere Polizeibeamte nahmen bei Demonstrationen mehr als 500 Personen fest, viele davon willkürlich. Sie gingen gegen Demonstrierende mit unverhältnismäßiger Gewalt vor und verletzten dabei Hunderte von ihnen. Das Schnelle Einsatzbataillon (RAB) und Polizeikräfte waren weiterhin an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. Mindestens sechs Gefangene starben dem Vernehmen nach in Polizeigewahrsam, nachdem sie gefoltert worden waren. Neun Männer wurden hingerichtet und mindestens 32 Männer zum Tode verurteilt. Sechs Personen wurden wegen Kriegsverbrechen inhaftiert. Die Regierung gewährte den Angehörigen der indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma in den Chittagong Hill Tracts (CHT) keinen ausreichenden Schutz gegen Angriffe durch bengalische Siedler.
Amnesty ReportMongolei10.05.2011 Mongolei 2011 Im Januar 2010 verkündete der Präsident ein Hinrichtungsmoratorium. Beamte mit Polizeibefugnissen begingen nach wie vor Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Straffreiheit für Folter und andere Misshandlungen blieb weit verbreitet.