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Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen. Amnesty ReportAfghanistan19.02.2015 Afghanistan 2015 Angesichts des für Dezember 2014 geplanten Abzugs von 86000 ausländischen Soldaten war die Sicherheitslage im gesamten Land zunehmend angespannt. Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Amnesty ReportIndonesien04.05.2015 Indonesien 2015 Gegen die Sicherheitskräfte wurden regelmäßig Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben. Dazu gehörten Folter und andere Misshandlungen. Es befanden sich mindestens 60 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin eingeschüchtert und angegriffen. Hinrichtungen fanden Berichten zufolge nicht statt. Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty ReportTaiwan23.05.2013 Taiwan 2013 Im Jahr 2012 wurden in Taiwan sechs Menschen hingerichtet. Seit Dezember sind die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger verpflichtet, das Strafmaß und damit zusammenhängende Fragen in Todesstrafenfällen in einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtsort zu erörtern. Amnesty ReportIndonesien23.05.2013 Indonesien 2013 Immer wieder wurden Anschuldigungen gegen Sicherheitskräfte wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. 2012 befanden sich nach wie vor mindestens 76 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und Angriffen. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty ReportAfghanistan19.02.2015 Afghanistan 2015 Angesichts des für Dezember 2014 geplanten Abzugs von 86000 ausländischen Soldaten war die Sicherheitslage im gesamten Land zunehmend angespannt.
Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Amnesty ReportIndonesien04.05.2015 Indonesien 2015 Gegen die Sicherheitskräfte wurden regelmäßig Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben. Dazu gehörten Folter und andere Misshandlungen. Es befanden sich mindestens 60 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin eingeschüchtert und angegriffen. Hinrichtungen fanden Berichten zufolge nicht statt.
Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden.
Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Amnesty ReportTaiwan23.05.2013 Taiwan 2013 Im Jahr 2012 wurden in Taiwan sechs Menschen hingerichtet. Seit Dezember sind die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger verpflichtet, das Strafmaß und damit zusammenhängende Fragen in Todesstrafenfällen in einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtsort zu erörtern.
Amnesty ReportIndonesien23.05.2013 Indonesien 2013 Immer wieder wurden Anschuldigungen gegen Sicherheitskräfte wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. 2012 befanden sich nach wie vor mindestens 76 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und Angriffen.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.