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Amnesty ReportEritrea22.02.2018 Eritrea 2017/18 Auch 2017 flüchteten Tausende Menschen aus Eritrea, obwohl die Behörden das Recht der Bürger, den eigenen Staat zu verlassen, drastisch einschränkten. Der Militärdienst war weiterhin obligatorisch und zeitlich unbefristet. Amnesty ReportIndien22.02.2018 Indien 2017/18 Gruppen radikaler Hindus, regierungsnahe Medien und Vertreter staatlicher Stellen dämonisierten zunehmend religiöse Minderheiten, vor allem Muslime. Amnesty ReportThailand21.05.2017 Thailand 2017 Die Militärbehörden schränkten die Menschenrechte noch weiter ein. Bestraft oder verboten wurden sowohl von der Regierungspolitik abweichende politische Meinungen, die bei Protesten und in der Öffentlichkeit friedlich geäußert wurden, als auch Handlungen, die als Kritik an der Monarchie wahrgenommen wurden. Gegen Politiker, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren eingeleitet, weil sie sich u. a. an Kampagnen gegen die vorgeschlagene neue Verfassung beteiligten oder auf Machtmissbrauch durch den Staat aufmerksam machten. Zahlreiche Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. Landrechtsaktivisten waren von willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und Gewalt betroffen, weil sie gegen Entwicklungsprojekte protestierten und sich für die Rechte der betroffenen Gemeinschaften einsetzten. Amnesty ReportTaiwan21.05.2017 Taiwan 2017 Aus den Wahlen im Januar 2016 ging Tsai Ing-wen von der Demokratischen Fortschrittspartei als Siegerin hervor und trat als erste Frau das Präsidentenamt an. In drei langjährigen Todesstrafenfällen gab es positive Entwicklungen, doch eine Reihe von Gewaltverbrechen ließen in der Öffentlichkeit Rufe nach Beibehaltung der Todesstrafe laut werden. Die neue Regierung entschied, die Anklagen gegen mehr als 100 Protestierende der "Sonnenblumen-Bewegung" von 2014 fallen zu lassen. Das Register zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare wurde auf zehn Ortschaften und Kreise ausgeweitet. Der Justizausschuss des Legislativ-Yuan (Parlament von Taiwan) verabschiedete Novellierungen des Zivilgesetzbuchs, die von zwei Abgeordneten der Demokratischen Fortschrittspartei eingebracht worden waren. Dabei handelte es sich um einen Schritt hin zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Amnesty ReportZypern21.05.2017 Zypern 2017 Flüchtlinge und Migranten wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen in Haft gehalten. Der Menschenrechtskommissar des Europarats äußerte sich besorgt über die Auswirkungen von Sparmaßnahmen auf besonders schutzbedürftige Gruppen. Zwei Angehörige der Polizei wurden für schuldig befunden, 2014 auf einer Polizeiwache einen Inhaftierten geschlagen zu haben. Amnesty ReportVietnam21.05.2017 Vietnam 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen unverändert drastischen Einschränkungen. Der Staat kontrollierte nach wie vor sowohl die Medien und die Justiz als auch politische und religiöse Institutionen. Gewaltlose politische Gefangene wurden gefoltert und anderweitig misshandelt und erhielten keine fairen Gerichtsverfahren. Es gab weiterhin tätliche Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger, und bekannte Bürgerrechtler waren ständiger Überwachung und Schikanen ausgesetzt. Friedliche Dissidenten und Regierungskritiker wurden festgenommen und der Gefährdung der Staatssicherheit für schuldig befunden. Demonstrationen wurden unterdrückt und daran Teilnehmende sowie Organisatoren festgenommen und gefoltert. In Vietnam galt weiterhin die Todesstrafe. Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden. Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAfghanistan22.02.2018 Afghanistan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt ging 2017 erneut mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und -verstößen einher. Viele Zivilpersonen wurden dabei getötet, verletzt oder vertrieben.
Amnesty ReportEritrea22.02.2018 Eritrea 2017/18 Auch 2017 flüchteten Tausende Menschen aus Eritrea, obwohl die Behörden das Recht der Bürger, den eigenen Staat zu verlassen, drastisch einschränkten. Der Militärdienst war weiterhin obligatorisch und zeitlich unbefristet.
Amnesty ReportIndien22.02.2018 Indien 2017/18 Gruppen radikaler Hindus, regierungsnahe Medien und Vertreter staatlicher Stellen dämonisierten zunehmend religiöse Minderheiten, vor allem Muslime.
Amnesty ReportThailand21.05.2017 Thailand 2017 Die Militärbehörden schränkten die Menschenrechte noch weiter ein. Bestraft oder verboten wurden sowohl von der Regierungspolitik abweichende politische Meinungen, die bei Protesten und in der Öffentlichkeit friedlich geäußert wurden, als auch Handlungen, die als Kritik an der Monarchie wahrgenommen wurden. Gegen Politiker, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren eingeleitet, weil sie sich u. a. an Kampagnen gegen die vorgeschlagene neue Verfassung beteiligten oder auf Machtmissbrauch durch den Staat aufmerksam machten. Zahlreiche Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. Landrechtsaktivisten waren von willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und Gewalt betroffen, weil sie gegen Entwicklungsprojekte protestierten und sich für die Rechte der betroffenen Gemeinschaften einsetzten.
Amnesty ReportTaiwan21.05.2017 Taiwan 2017 Aus den Wahlen im Januar 2016 ging Tsai Ing-wen von der Demokratischen Fortschrittspartei als Siegerin hervor und trat als erste Frau das Präsidentenamt an. In drei langjährigen Todesstrafenfällen gab es positive Entwicklungen, doch eine Reihe von Gewaltverbrechen ließen in der Öffentlichkeit Rufe nach Beibehaltung der Todesstrafe laut werden. Die neue Regierung entschied, die Anklagen gegen mehr als 100 Protestierende der "Sonnenblumen-Bewegung" von 2014 fallen zu lassen. Das Register zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare wurde auf zehn Ortschaften und Kreise ausgeweitet. Der Justizausschuss des Legislativ-Yuan (Parlament von Taiwan) verabschiedete Novellierungen des Zivilgesetzbuchs, die von zwei Abgeordneten der Demokratischen Fortschrittspartei eingebracht worden waren. Dabei handelte es sich um einen Schritt hin zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Amnesty ReportZypern21.05.2017 Zypern 2017 Flüchtlinge und Migranten wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen in Haft gehalten. Der Menschenrechtskommissar des Europarats äußerte sich besorgt über die Auswirkungen von Sparmaßnahmen auf besonders schutzbedürftige Gruppen. Zwei Angehörige der Polizei wurden für schuldig befunden, 2014 auf einer Polizeiwache einen Inhaftierten geschlagen zu haben.
Amnesty ReportVietnam21.05.2017 Vietnam 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen unverändert drastischen Einschränkungen. Der Staat kontrollierte nach wie vor sowohl die Medien und die Justiz als auch politische und religiöse Institutionen. Gewaltlose politische Gefangene wurden gefoltert und anderweitig misshandelt und erhielten keine fairen Gerichtsverfahren. Es gab weiterhin tätliche Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger, und bekannte Bürgerrechtler waren ständiger Überwachung und Schikanen ausgesetzt. Friedliche Dissidenten und Regierungskritiker wurden festgenommen und der Gefährdung der Staatssicherheit für schuldig befunden. Demonstrationen wurden unterdrückt und daran Teilnehmende sowie Organisatoren festgenommen und gefoltert. In Vietnam galt weiterhin die Todesstrafe.
Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden.
Amnesty ReportMalaysia19.05.2017 Malaysia 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren 2016 nach wie vor massiv eingeschränkt. Menschenrechtsverletzungen, die von der Polizei verübt wurden, blieben straflos. Der Oppositionsführer und gewaltlose politische Gefangene Anwar Ibrahim, der in einem politisch motivierten Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, verbüßte weiterhin eine fünfjährige Haftstrafe. Flüchtlinge und Asylsuchende, die vor Verfolgung geflohen waren, wurden unter schlechten Bedingungen über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam gehalten.