Artikel 30: Auslegungsregel
© Jarek Godlewski/ Amnesty International
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Den vollständigen Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es hier. Suchst du eine einfache Definition, Beispiele aus dem Alltag und Hintergründe? Dann lies hier unseren Artikel: Was sind Menschenrechte?