Aktuell 18. September 2014

Folter in Nigeria

Dies ist eine deutsch Zusammenfassung des Amnesty-Berichts "Nigeria: 'Welcome to hell fire’: Torture and other ill-treatment in Nigeria". Hier finden Sie den Original-Bericht in voller Länge (PDF, englisch, 64 Seiten).

Folter und andere Misshandlungen sind in Nigeria an der Tagesordnung und werden routinemäßig eingesetzt. Das stellt Amnesty International in dem neuen Bericht "Welcome to Hell Fire": Torture and other ill-treatment in Nigeria fest, der im Rahmen der Kampagne "Stop Folter" veröffentlicht wird. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass zahllose Menschen von den nigerianischen Sicherheitskräften gefoltert worden sind und dass nach wie vor Menschen gefoltert werden oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind.

Obwohl Folter und andere Misshandlungen nach internationalen Menschenrechtsabkommen und -standards sowie der nigerianischen Verfassung absolut verboten sind, ist Folter nach wie vor kein Straftatbestand in Nigeria. Straftatverdächtige in Militär- oder Polizeigewahrsam werden gefoltert, um sie zu bestrafen oder um ein "Geständnis" zu erpressen und so den Fall schneller "aufzuklären". Die Kombination aus erpressten "Geständnissen", routinemäßiger Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und Machtmissbrauch durch Sicherheitskräfte leistet Folter und anderen Misshandlungen Vorschub.

Zu den angewandten Foltermethoden gehören Schläge, Schüsse, das Ausziehen von Finger- und Fußnägeln und Zähnen sowie Vergewaltigung und andere Formen von sexueller Gewalt. Die Sicherheitskräfte können derartige Menschenrechtsverletzungen begehen, ohne strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. Die meisten wegen Folter und anderer Misshandlungen erhobenen Anzeigen führen zu keinerlei Ermittlungen, geschweige denn zur strafrechtlichen Verfolgung der TäterInnen.

Im Zuge der Recherchen für den Bericht besuchten ExpertInnen von Amnesty International zwischen 2007 und 2014 Polizeiwachen und Gefängnisse in ganz Nigeria und sprachen mit mehreren hundert ehemaligen Gefangenen. Grundlage des Berichts sind 500 Fälle, in denen unter anderem Familienangehörige von Folteropfern, MenschenrechtsverteidigerInnen und Rechtsbeistände, die sich in den vergangenen zehn Jahren mit derartigen Fällen befasst haben, zu Wort kommen

Folter durch Militärangehörige

In den vergangenen Jahren haben die Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen im Nordosten Nigerias im Zuge des dortigen Konflikts zugenommen. Tausende Menschen – Schätzungen gehen von 5.000 bis 10.000 aus – sind bei den Militäroperationen gegen die bewaffnete islamistische Gruppe Boko Haram festgenommen worden. Nur wenige der Inhaftierten sind wieder freigelassen worden, und eine unbekannte Anzahl befindet sich nach wie vor in Haft. Viele der Gefangenen sollen gefoltert worden sein, und nahezu alle werden unter extrem schlechten Haftbedingungen festgehalten, die Misshandlung gleichkommen. In einigen Gebieten Nigerias ist der Notstand verhängt worden, das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen gilt jedoch immer und darf nicht eingeschränkt werden – auch nicht in Zeiten eines Notstands.

Die meisten der Gefangenen haben keinen Kontakt zur Außenwelt – weder zu Familienangehörigen noch zu Rechtsbeiständen oder Gerichten – so dass ihnen gesetzliche Schutzbestimmungen vorenthalten werden. Die Bedingungen, unter denen sie festgehalten werden, können als Verschwindenlassen bezeichnet werden. Die Inhaftierten werden im Normalfall nicht über die Gründe für ihre Festnahme informiert, und ihren Familien wird weder mitgeteilt, wie es ihren Angehörigen geht, noch wo sie festgehalten werden. Wenn überhaupt, werden nur wenige Gefangene, die sich in Militärgewahrsam befinden, einem Gericht vorgeführt und haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Dies sind wichtige Schutzmechanismen gegen Folter, die das nigerianische Militär routinemäßig missachtet.

Folter durch die Polizei

Die Gefahr der Folter und anderer Misshandlungen wird durch den systematischen Machtmissbrauch innerhalb der Polizeistrukturen noch weiter verschlimmert. Amnesty International kam durch die Recherchen zu dem Ergebnis, dass Folter und Misshandlungen bei der Polizeiarbeit so systematisch angewandt werden, dass viele Polizeieinheiten in verschiedenen nigerianischen Bundesstaaten, darunter auch die Raubüberfallsondereinheit SARS und die Kriminalpolizei, über Sonderverhörräume verfügen, die als "Folterkammern" bezeichnet werden und gewöhnlich dafür genutzt werden, Straftatverdächtige zu foltern.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen – zumeist ohne Kontakt zur Außenwelt – sind keine Ausnahmen in Nigeria. Zahlreiche Personen, die auf Polizeiwachen inhaftiert waren, haben Amnesty International gegenüber erklärt, man habe sie weder darüber informiert, was man ihnen vorwerfe, noch hätten sie Zugang zu Rechtsbeiständen gehabt. Zudem habe man sie über lange Zeiträume festgehalten, ohne dass sie vor Gericht gestellt wurden. Wenn Gefangene lange Zeit in Untersuchungshaft gehalten werden, ohne dass sie Zugang zur Rechtsbeiständen oder ihren Familien haben, entsteht ein Klima, in dem die Polizei jedes Mittel einsetzen kann, um ein "Geständnis" zu erpressen.

Amnesty kam im Laufe der Recherchen außerdem zu dem Schluss, dass inhaftierte Frauen, die unter Straftatverdacht stehen, weibliche Angehörige von Gefangenen und Sexarbeiterinnen sowie Frauen, die für Sexarbeiterinnen gehalten werden, von Polizeiangehörigen häufig vergewaltigt oder anderer sexueller Gewalt ausgesetzt werden.

Uns liegen auch zuverlässige Berichte vor, denen zufolge Minderjährige, die sich in Polizeigewahrsam befanden, gefoltert oder anderweitig misshandelt wurden.

Haftbedingungen

Nach den Erkenntnissen von Amnesty International herrschen in vielen Hafteinrichtungen sowohl der Polizei als auch des Militärs derart schlechte Haftbedingungen, dass sie gegen internationale Menschenrechtsabkommen und -standards verstoßen, denen Nigeria verpflichtet ist. Zellen und andere Räumlichkeiten, in denen Gefangene festgehalten werden, sind gewöhnlich extrem überbelegt und unhygienisch und verfügen über schlechte oder gar keine sanitären Einrichtungen. Nahrung und Wasser sind nicht ausreichend und/oder von schlechter Qualität. Vor allem in den Militäreinrichtungen im Nordosten des Landes sind die Gefangenen in Gefahr, in Gewahrsam zu verhungern. Auch die medizinische Versorgung ist mangelhaft, so dass viele Gefangene gestorben sein sollen, weil ihre Wunden und Verletzungen nicht oder nicht angemessen behandelt wurden. Die Haftbedingungen im Allgemeinen sind so schlecht, dass sie als Form der Misshandlung bezeichnet werden können.

Straffreiheit für die Verantwortlichen und keine Entschädigung für die Opfer

In den meisten von Amnesty International recherchierten Fällen, in denen Foltervorwürfe gegen nigerianische Sicherheitskräfte erhoben wurden, sind keine angemessenen Untersuchungen eingeleitet worden, um die mutmaßlich Verantwortlichen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. In den Fällen, in denen interne Ermittlungen gegen Polizei- oder Militärangehörige eingeleitet wurden, sind die Ergebnisse nicht veröffentlicht und etwaige Empfehlungen nur selten umgesetzt worden. In keinem der von Amnesty International recherchierten Fälle haben die Opfer von Folter oder anderen Misshandlungen Entschädigungen oder andere Formen der Wiedergutmachung von der nigerianischen Regierung erhalten.

Empfehlungen

Entsprechend den Verpflichtungen, die Nigeria in internationalen Menschenrechtsabkommen eingegangen ist, müssen die Behörden alle erforderlichen Maßnahmen einleiten, um sicherzustellen, dass Gefangene vor Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte geschützt werden. Amnesty fordert die Regierung von Nigeria auf, öffentlich darzulegen, dass sie Folter und andere Misshandlungen uneingeschränkt ablehnt und deren Anwendung verurteilt. Die nigerianischen Behörden müssen den Einsatz von Folter zu einem Straftatbestand erklären und sicherstellen, dass die Opfer umgehend und umfassend entschädigt werden. Die Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt muss beendet werden. Alle Gefangenen müssen ohne Verzögerung Zugang zu ihren Familien, einem Rechtsbeistand und ärztlicher Behandlung erhalten und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens einem Gericht vorgeführt werden.

Zudem sollten die nigerianischen Behörden nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen Zugang zu allen Hafteinrichtungen gewähren. Alle Folter- und Misshandlungsvorwürfe müssen sofort, unparteiisch und wirksam von einer unabhängigen Stelle untersucht werden. Wenn verwertbare Beweise gefunden werden, müssen Straftatverdächtige in Übereinstimmung mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren vor Gericht gestellt werden. Nigeria muss außerdem Empfehlungen vorheriger Regierungskommissionen zur Reform des Strafjustizsystems umsetzen und den Zugang zu rechtlichen Verfahren verbessern.

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