Drohende Auslieferung

Transparent in Benghazi: "Ja zu einem Rechtsstaat mit Institutionen

Transparent in Benghazi: "Ja zu einem Rechtsstaat mit Institutionen

Der ehemalige libysche Ministerpräsident al-Baghdadi al-Mahmoudi könnte nach Libyen ausgeliefert werden. Er war im September nach Tunesien geflohen. Wenn er ausgeliefert wird, drohen ihm Folter oder die außergerichtliche Hinrichtung. Die Zustimmung des tunesischen Präsidenten zur Auslieferung steht noch aus.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Président Fouad Mebazza
Palais Présidentiel
Tunis
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excelleny / Exzellenz)
Fax: (00 216) 71 744 721

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Lazhar Karoui Chebbi
Ministre de la Justice et des Droits de l’Homme
Ministère de la Justice et des Droits de l’Homme
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 216) 71 568 106
E-Mail: mju@ministeres.tn

BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
Herrn Wacef Chiha
Geschäftsträger a.i., Botschaftsrat
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Dezember 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, al-Baghdadi al-Mahmoudi nicht an Libyen auszuliefern.

  • Auch möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen verpflichtet sind, niemanden in ein Land auszuliefern, in dem diesem Menschen Folter, Misshandlungen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Bitte untersuchen Sie die Anschuldigungen, dass al-Baghdadi al-Mahmoudi in Libyen an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt war. Wenn ausreichende und zulässige Beweismittel für seine Beteiligung an Verbrechen nach dem Völkerrecht gefunden werden, sollte er unter Einhaltung internationaler Standards für faire Gerichtsverfahren in Tunesien vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the President of Tunisia not to endorse the decision to extradite al-Baghdadi al-Mahmoudi to Libya.

  • Reminding the Tunisia authorities, including the Ministry of Justice, that they are obliged under international human rights law not to deport or extradite anybody to a country where they would be at risk of torture or other ill-treatment or other serious human rights violations.

  • Calling on the Tunisian authorities to investigate allegations that al-Baghdadi al-Mahmoudi was involved in serious human rights violations. If sufficient admissible evidence of his involvement in crimes under international law is found, he should be brought to justice in proceedings that comply with international fair trial standards.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN]

Al-Baghdadi al-Mahmoudi war der letzte Generalsekretär des Allgemeinen Volkskomitees unter Gaddafis Regierung und wird von vielen in Libyen als ein loyaler Unterstützer Gaddafis bis in die letzten Tage seiner Regierung betrachtet. Darüber hinaus sendeten libysche Fernsehkanäle, die die "Revolution des 17. Februar" unterstützten, im August 2011 eine Reihe von Telefongesprächen – mutmaßlich zwischen al-Baghdadi al-Mahmoudi und Gaddafi-Loyalen. In diesen Gesprächen besprachen sie Strategien, um den Nationalen Übergangsrat im libyschen Konflikt zunichte zu machen. Amnesty International ist nicht in der Position, die Authentizität dieser Aufnahmen zu bestätigen oder zu bestreiten. Doch die Organisation geht davon aus, dass ihr Inhalt und die Tatsache, dass FernsehmoderatorInnen al-Baghdadi al-Mahmoudi schwerer Verbrechen beschuldigten, ihn dem Risiko von Vergeltungs- und Rachemaßnahmen aussetzen.

Seit dem Fall der Stadt Tripolis und ihrer Umgebung unter die Kontrolle des Nationalen Übergangsrates sind tausende mutmaßlicher Gaddafi-Soldaten und –Loyalen ebenso wie mutmaßliche ausländische Söldner durch die bewaffneten Milizen ohne Haftbefehle der Staatsanwaltschaft festgenommen worden. Viele wurden geschlagen und in andere Weise misshandelt, insbesondere bei ihrer Gefangennahme und in den ersten Tagen der Haft. Amnesty International hat zudem mehrere Fälle von Folter nach der Festnahme dokumentiert. Die häufigsten Folter- und Misshandlungsmethoden waren Schläge mit Gürteln, Stöcken, Gewehrkolben und Gummischläuchen sowie Faustschläge, Tritte und Morddrohungen. Allem Anschein nach sind Gefangene misshandelt worden, um sie zu "Geständnissen" zu zwingen oder sie für mutmaßliche Verbrechen während des Konflikts zu bestrafen. Einige Gefangene gaben Amnesty International gegenüber an, dass sie unter Folter oder Zwang dazu genötigt worden waren, "Geständnisse" zu unterschreiben.

Zurzeit haben weder die Generalstaatsanwaltschaft noch das kürzlich eingerichtete Ministerium für Justiz und Menschenrechte den Überblick über die Hafteinrichtungen. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass Menschenrechtsverletzungen weiterhin unkontrolliert stattfinden können.

Amnesty International hat "Abrechnungen", darunter Fälle von Lynchen von Gaddafi-Soldaten durch einige Anti-Gaddafi-Kämpfer dokumentiert, als die Gaddafi-Truppen aus Ostlibyen herausgedrängt wurden. Zahlreiche Menschen, die man verdächtigte, ehemalige Gaddafi-Agenten, -Loyale oder Söldner zu sein, sind seit Februar rechtswidrig getötet worden. Obwohl Amnesty International seit Mai 2011 ihrer Sorge hinsichtlich dieser Fälle in Treffen und in schriftlicher Form Ausdruck vor dem Nationalen Übergangsrat verliehen hat, sind bislang nach Wissen der Organisation keine Untersuchungen eingeleitet worden und niemand ist im Zusammenhang mit diesen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht gestellt worden.

Angesichts der Tötungen hochrangiger Mitglieder der Gaddafi-Regierung durch Gruppen bewaffneter Männer ist Amnesty International besorgt um die Sicherheit von al-Baghadadi al-Mahmoudi, falls man ihn nach Libyen ausliefern sollte. Dort könnten ihm ähnliche Angriffe drohen.
Amnesty International hat am 26. Oktober an die tunesischen Behörden geschrieben und darauf gedrängt aus den oben genannten Gründen in Übereinstimmung mit Tunesiens internationalen Verpflichtungen von einer Auslieferung al-Mahmoudis nach Libyen abzusehen.
Die tunesischen Behörden müssen ihren internationalen menschenrechtlichen und flüchtlingsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und dürfen eine Person nicht in ein Land ausliefern, in dem ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr wäre. Tunesien ist unter anderem Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der UN-Antifolterkonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sowie dem dazugehörigen Protokoll von 1967.
Gemäß Artikel 324 der tunesischen Strafprozessordnung kann die tunesische Regierung das Urteil des Berufungsgerichts, eine Person auszuliefern, aufheben. Jede Auslieferung erfordert das endgültige Einverständnis des Präsidenten.

Sachlage

Bis August 2011 war al-Baghdadi al-Mahmoudi Generalsekretär des libyschen Volkskomitees, eine Position, die der des Ministerpräsidenten unter Oberst Mu’ammar al-Gaddafi gleichkommt. Als der Nationale Übergangsrat die Kontrolle über die libysche Hauptstadt Tripolis übernahm, floh er nach Tunesien. Dort nahm man ihn Ende September fest. Anfangs wurde er wegen "illegaler Einreise" zu sechs Monaten Haft verurteilt, doch am 27. September sprach man ihn im Berufungsverfahren frei. Er blieb jedoch nach zwei Auslieferungsanträgen der libyschen Behörden weiter in Haft. Am 8. November entschied das tunesische Berufungsgericht, dass die tunesischen Behörden al-Baghdadi al-Mahmoudi nach Libyen ausliefern dürfen. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Nun liegt es beim tunesischen Präsidenten, der Auslieferung zuzustimmen.

Laut den Auslieferungsanträgen, die Amnesty International einsehen konnte, wird al-Baghdadi al-Mahmoudi in Libyen unter anderem der "Veruntreuung öffentlicher Gelder", "Beamtenbeleidigung", Bedrohung von Sicherheitsbeamten mit Waffengewalt" und "Anstiftung zur Vergewaltigung" beschuldigt. Die Anklagen beziehen sich auf Vorfälle, die zwischen 2006 und 2011 stattgefunden haben sollen.

Amnesty International dokumentiert Menschenrechtsverletzungen in Libyen, darunter auch diejenigen, die seit Beginn des Konflikts im Februar 2011 von bewaffneten Milizen begangen wurden, die gegen Gaddafi kämpften. Wer Menschenrechtsverletzungen begeht, muss vor Gericht gestellt werden, doch nach internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsabkommen, deren Vertragsstaat Tunesien ist, darf kein Mensch in ein Land ausgeliefert werden, in dem sein Leben in Gefahr wäre. Die tunesischen Behörden sollten die Anschuldigungen untersuchen, dass al-Baghdadi al-Mahmoudi in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt war. Wenn ausreichendes und zulässiges Beweismaterial für seine Beteiligung an Verbrechen gemäß dem Völkerrecht vorliegen, sollten ihn die tunesischen Behörden in einem fairen Verfahren vor Gericht stellen oder an eine andere Gerichtsbarkeit übergeben, die dies tun kann.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, al-Baghdadi al-Mahmoudi nicht an Libyen auszuliefern.

  • Auch möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen verpflichtet sind, niemanden in ein Land auszuliefern, in dem diesem Menschen Folter, Misshandlungen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Bitte untersuchen Sie die Anschuldigungen, dass al-Baghdadi al-Mahmoudi in Libyen an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt war. Wenn ausreichende und zulässige Beweismittel für seine Beteiligung an Verbrechen nach dem Völkerrecht gefunden werden, sollte er unter Einhaltung internationaler Standards für faire Gerichtsverfahren in Tunesien vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

STAATSPRÄSIDENT
Président Fouad Mebazza
Palais Présidentiel
Tunis
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excelleny / Exzellenz)
Fax: (00 216) 71 744 721

KOPIEN AN
MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Lazhar Karoui Chebbi
Ministre de la Justice et des Droits de l’Homme
Ministère de la Justice et des Droits de l’Homme
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 216) 71 568 106
E-Mail: mju@ministeres.tn

BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
Herrn Wacef Chiha
Geschäftsträger a.i., Botschaftsrat
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Dezember 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the President of Tunisia not to endorse the decision to extradite al-Baghdadi al-Mahmoudi to Libya.

  • Reminding the Tunisia authorities, including the Ministry of Justice, that they are obliged under international human rights law not to deport or extradite anybody to a country where they would be at risk of torture or other ill-treatment or other serious human rights violations.

  • Calling on the Tunisian authorities to investigate allegations that al-Baghdadi al-Mahmoudi was involved in serious human rights violations. If sufficient admissible evidence of his involvement in crimes under international law is found, he should be brought to justice in proceedings that comply with international fair trial standards.