Unmittelbar drohende Hinrichtung

Aktion gegen die Todesstrafe 2007

Aktion gegen die Todesstrafe 2007

Der zum Tode verurteilte Maher Abbas Ahmad hat das letzte ihm zur Verfügung stehende Rechtsmittel eingelegt, um seine Hinrichtung zu verhindern. Er war im Februar zum Tode verurteilt worden, und im August wurde das Todesurteil bestätigt.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Prime Minister
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 973) 1753 3033

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 12 84

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über:
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. November 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin über die Meldung, dass das gegen Maher Abbas Ahmad verhängte Todesurteil bestätigt wurde, sehr besorgt.

  • Es ist selbstverständlich die Aufgabe der Regierung von Bahrain, die Bevölkerung des Landes zu schützen und diejenigen vor Gericht zu stellen, die Verbrechen begangen haben. Doch dies muss immer in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bahrains geschehen. Dazu zählt auch das Recht aller Angeklagten auf ein faires Gerichtsverfahren.

  • Bitte ordnen Sie ein Wiederaufnahmeverfahren an, in dem keine unter Folter entstandenen Aussagen als Beweismittel verwendet werden.

  • Ich bitte Sie hiermit, das gegen Maher Abbas Ahmad verhängte Todesurteil umgehend in eine Haftstrafe umzuwandeln.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing grave concern that Maher Abbas Ahmad's death sentence has been confirmed.

  • Acknowledging the Bahraini government's responsibility to protect the public and bring to justice those who commit crimes, but insisting that this should always be done in accordance with international law and Bahrain's international human rights obligations.

  • Calling on the authorities to order a retrial where no evidence obtained under torture is used in court.

  • Urging His Majesty Shaikh Hamad bin Issa Al Khalifa to commute the death sentence imposed on Maher Abbas Ahmad immediately.

Sachlage

Im Fall des zum Tode verurteilten Maher Abbas Ahmad (alias Maher al-Khabbaz) steht die Entscheidung des Kassationsgerichts an. Wenn das Gericht das gegen ihn verhängte Todesurteil bestätigt, wird es dem König zur Ratifizierung vorgelegt. Maher Abbas Ahmad war am 19. Februar 2014 wegen der Ermordung eines Polizisten durch einen Sprengkörper zum Tode verurteilt worden. Die Tat soll er während einer Versammlung am 14. Februar 2013 in Sahla außerhalb der Hauptstadt Manama begangen haben. Das Strafberufungsgericht wies das gegen das Todesurteil eingelegte Rechtsmittel am 31. August zurück. Acht Männer, die gemeinsam mit Maher Abbas Ahmad vor Gericht standen, erhielten im Berufungsverfahren Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren.

Der Anwalt von Maher Abbas Ahmad legte Beschwerde ein, weil das Gericht als Hauptbelastungsbeweis gegen Maher Abbas Ahmad ein "Geständnis" zugelassen habe, das er laut eigenen Angaben unter Folter abgelegt hatte, sowie die "Geständnisse" einiger Mitangeklagter, die ihren Angaben zufolge ebenfalls unter Zwang entstanden waren, und die Aussagen von Polizist_innen, die als Zeug_innen vorgeladen wurden. Nach den Gerichtsakten hatten die Richter argumentiert, sie würden die "Geständnisse" akzeptieren, weil sie sie für glaubwürdig hielten. Zudem würden sie davon ausgehen, dass die in den forensischen Untersuchungen festgestellten Verletzungen der Gefangenen von ihrem Widerstand während der Festnahme herrührten.

Maher Abbas Ahmad erklärte gegenüber seinem Rechtsbeistand, dass er in den ersten Tagen der Haft während der Verhöre gefoltert worden sei, unter anderem sei er geschlagen und bedroht worden. Während der Gerichtsverhandlung sagte er dem Richter, er sei gefoltert worden. Nach Kenntnis von Amnesty International sind jedoch keine Ermittlungen bezüglich seiner Foltervorwürfe eingeleitet worden. Sein Fall liegt nun dem Kassationsgericht zur endgültigen Entscheidung vor. Sollte das Gericht das von Maher Abbas Ahmad eingelegte Rechtsmittel zurückweisen, wird das Todesurteil zur Ratifizierung an den König weitergeleitet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Recht auf Leben und das Recht, keiner grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe oder Behandlung ausgesetzt zu werden, ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in internationalen Menschenrechtsabkommen und den Verfassungen zahlreicher Länder verankert. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass die Todesstrafe immer eine Verletzung dieser Rechte darstellt.

Die UN-Generalversammlung hat sowohl 2007 als auch 2008 Resolutionen verabschiedet, in denen sie ein Moratorium für Hinrichtungen fordert. Dies bedeutet, dass eine Mehrzahl der UN-Mitgliedsstaaten in allen Regionen der Welt ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe befürwortet.

In den vergangenen Jahren hat Bahrain die Todesstrafe nur in wenigen Fällen angewendet. Zuletzt wurde im Juli 2010 ein Todesurteil vollstreckt; der bangladeschische Staatsbürger Russell Mezan wurde von einem Erschießungskommando hingerichtet. Seit 2011 sind mindestens sechs Menschen zum Tode verurteilt worden, einige dieser Todesurteile sind jedoch im Berufungsverfahren aufgehoben worden.

Maher Abbas Ahmad wurde gemeinsam mit acht weiteren Männern vor Gericht gestellt. Zwei von ihnen wurden zu fünf bzw. sechs Jahren Haft verurteilt. Die sechs übrigen Männer wurden zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt, allerdings reduzierte das Berufungsgericht diese Strafen später auf zehn Jahre Gefängnis.