Bevorstehende Hinrichtung im Iran

Zeichnung dreier Ausrufezeichen

Der zum Tatzeitpunkt minderjährige Straftäter Bahman Salimian ist erneut unmittelbar von der Hinrichtung bedroht. Seine Familie teilte seinem Anwalt am oder um den 22. Januar 2009 herum mit, dass sie über seinen Hinrichtungstermin in Kenntnis gesetzt worden sei. Die Hinrichtung soll am 5. Februar im Gefängnis von Esfahan stattfinden.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh / Office of the Head of the Judiciary Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency) E-Mail: shahroudi@dadgostary-tehran.ir

LEITER DES JUSTIZMINISTERIUMS ESFAHAN Gholam Reza Ansari (korrekte Anrede: Your Excellency) E-Mail: reisasat@dadgostary-es.ir ertebat@dadgostary-es.ir

Sende eine Kopie an

RELIGIONSFÜHRER Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei The Office of the Supreme Leader, Islamic Republic Street - Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, Islamic Republic of Iran (korrekte Anrede: Your Excellency) E-Mail: info_leader@leader.ir Oder über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (English) http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persian)

 

LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE His Excellency Mohammad Javad Larijani Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary) Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri, Tehran 1316814737, IRAN Fax: 00 98 21 3390 4986 Email: fsharafi@bia-judiciary.ir oder int_aff@judiciary.ir (Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin Fax: 030-8435 3535 E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. März 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Persian, Arabic, French, English or your own language:

  • expressing concern that Bahman Salimian is at risk of execution for a crime committed when he was under 18;

  • calling on the authorities to commute his death sentence;

  • reminding the authorities that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass Bahman Salimian die Hinrichtung wegen eines Verbrechens droht, das er begangen hat, als er noch keine 18 Jahre alt war;

  • an die Behörden appellieren, sein Todesurteil umzuwandeln;

  • die iranischen Behörden daran erinnern, dass der Iran ein Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, die die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen untersagen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren.

Sachlage

Bahman Salimian wurde von der Abteilung 33 des Obersten Gerichts des Iran wegen des 1996 im Alter von 15 Jahren begangenen Mordes an seiner Großmutter zum Tode verurteilt. Dabei wurde das Prinzip Qesas (Vergeltung) zu Grunde gelegt. Seine Hinrichtung war für den 28. August 2008 im Gefängnis von Esfahan im Zentraliran angesetzt. Die Hinrichtung wurde am 25. August 2008 von den Justizbehörden ausgesetzt, um seinem Onkel, dem letzten Verwandten, der noch auf eine Hinrichtung besteht, Zeit für eine Versöhnung zu geben, damit er zu einer Begnadigung bewegt werden kann. Seine beiden anderen Onkel haben ihn bereits begnadigt.

Während seiner Verhandlung hatte Bahman Salimian wiederholt erklärt, seine 70-jährige Großmutter habe davon gesprochen, Selbstmord zu begehen. Er habe sie getötet, um ihr Leid zu lindern. Angesichts des ungewöhnlichen Motivs hatte der Richter ein psychologisches Gutachten des Angeklagten angeordnet. Experten kamen zu dem Schluss, dass Bahman Salimian an einer psychischen Störung leidet. Dementsprechend verurteilte ihn der Richter zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von Diyeh (finanzielle Entschädigung, auch "Blutgeld" genannt) durch seine Eltern. Einige Verwandte der Großmutter legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein und forderten die Todesstrafe für Bahman Salimian. Die Abteilung 33 des Obersten Gerichts hob das Urteil der ersten Instanz auf und verurteilte ihn zu Qesas (Vergeltung).

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit 1990 hat der Iran mindestens 42 minderjährige StraftäterInnen hingerichtet, acht von ihnen 2008 und einen am 21. Januar dieses Jahres.

Das Völkerrecht untersagt in Artikel 6 (5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes die Anwendung der Todesstrafe bei Minderjährigen. Als Vertragsstaat dieser beiden Abkommen hat sich der Iran verpflichtet, minderjährige StraftäterInnen, also diejenigen, die zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht hinzurichten.

Eine Person, die im Iran wegen eines Tötungsdelikts verurteilt ist, kann bei staatlichen Behörden weder ein Gnadengesuch noch einen Antrag auf Umwandlung des Todesurteils einreichen. Damit verstößt der Iran gegen Artikel 6(4) des IPBPR. Die Familie eines Mordopfers hat das Recht, auf eine Hinrichtung zu bestehen oder dem Täter bzw. der Täterin zu vergeben und eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Nach iranischem Recht wird im Fall von Qesas das Urteil vollstreckt, selbst wenn nur ein Familienmitglied des Opfers sich weigert, dem Verurteilten zu vergeben und die anderen Familienmitglieder bereits eine angemessene Entschädigung erhalten haben.

Mehr Informationen über die Anwendung der Todesstrafe bei Minderjährigen im Iran finden sie unter: Iran: The last executioner of children (MDE 13/059/2007, Juni 2007) http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007