Bloggerin weiter in Haft

[img_assist|nid=16627|title=Tal al-Mallohi|desc=© privat|link=none|align=left|width=120|height=130]Tal al-Mallohi wird seit fast neun Monaten von der Abteilung für Politische Sicherheit in Damaskus ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Amnesty International ist der Ansicht, dass sie eine gewaltlose politische Gefangene sein könnte, die nur deshalb festgehalten wird, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat. Sie ist in großer Gefahr, gefoltert und in anderer Weise misshandelt zu werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410

INNENMINISTER
Major Sa’id Mohamed Samour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
Walid al-Mu’allim

Ministry of Foreign Affairs
al-Rashid Street, Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 214 6251

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i., Botschaftsrätin
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich befürchte, dass Tal al-Mallohi eine gewaltlose politische Gefangene sein könnte, die nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.

  • Ich fordere Sie auf, Tal al-Mallohi umgehend und bedingungslos freizulassen, falls dies der Fall sein sollte.

  • Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Tal al-Mallohi nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird und möchte Sie daran erinnern, dass Syrien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist.

  • Ich dringe darauf, dass Sie Tal al-Mallohi sofortigen Zugang zu ihrer Familie, einer rechtlichen Vertretung ihrer Wahl und jeglicher benötigter medizinischer Versorgung gewähren.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern that Tal al-Mallohi may be a prisoner of conscience, detained solely for the peaceful exercise of her right to freedom of expression;

  • Demanding that the authorities release her immediately and unconditionally if this is the case;

  • Calling on the authorities to ensure that she is not exposed to torture or other ill-treatment, and reminding them that Syria is a state party to the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment;

  • Urging the authorities to immediately allow her visits from her family, access to a lawyer of her choosing and any medical treatment she may require.

Sachlage

Tal al-Mallohi aus Homs in Zentralsyrien reiste am 27. Dezember 2009 in die Hauptstadt Damaskus, nachdem sie von einer Stelle der Abteilung für Politische Sicherheit für eine Vernehmung vorgeladen worden war. Seitdem wurde sie nicht mehr gesehen. Die Abteilung für Politische Sicherheit ist eine von mehreren Abteilungen der syrischen Sicherheitskräfte, die regelmäßig Personen festnehmen, bei denen auch nur der geringste Verdacht auf politische Opposition besteht.
Zwei Tage später durchsuchten Angehörige der Abteilung für Politische Sicherheit das Haus der Familie von Tal al-Mallohi und konfiszierten ihren PC, einige CDs, Notizbücher und ein Mobiltelefon.

Beamt_innen der Abteilung für Politische Sicherheit haben Tal al-Mallohis Familie zwar über ihre Inhaftierung in Kenntnis gesetzt, gaben jedoch keine Gründe für die Inhaftierung an und erlaubten ihnen auch nicht, Tal al-Mallohi zu besuchen. Den Aussagen ihrer Familie zufolge gehört Tal al-Mallohi keiner politischen Partei an. Vielmehr glauben sie, dass die Inhaftierung von Tal al-Mallohi zum Teil mit ihrem Blog zu tun haben könnte, auf dem sie eigene Gedichte und Artikel zu verschiedenen politischen und sozialen Themen veröffentlicht, von denen manche auf die Beschränkung der Meinungsfreiheit in Syrien hinweisen (http://talmallohi.blogspot.com).

Seit Tal al-Mallohis Inhaftierung hat ihre Familie wiederholt bei der Abteilung für Politische Sicherheit in Damaskus vorgesprochen und versucht, Informationen über sie zu bekommen und sie zu besuchen. Anfänglich baten die Beamt_innen sie hinein und gaben ein paar wenige Informationen über Tal al-Mallohis Inhaftierung preis; später jedoch beschwichtigte man die Familie am Empfang nur noch mit der vagen Zusicherung, es gehe Tal al-Mallohi gut. Die Familie hat außerdem drei schriftliche Besuchsanträge bei der Abteilung für Politische Sicherheit eingereicht und im September zwei Appelle im Internet veröffentlicht, in denen sie den syrischen Präsidenten baten, sich für Tal al-Mallohis Freilassung einzusetzen. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge erhielt die Familie bisher weder auf die Besuchsanträge noch auf die Appelle eine Antwort.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sind in Syrien stark eingeschränkt. Dazu tragen die Notstandsgesetze bei, die seit 1964 in Kraft sind. In Syrien sind nur die regierende Ba'ath Partei und ihr nahestehende Parteien offiziell anerkannt und Menschenrechtsorganisationen dürfen nicht aktiv sein.

Menschenrechtsverteidiger_innen, Kritiker_innen der syrischen Behörden und Befürworter_innen politischer Reformen laufen ständig Gefahr, schikaniert, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden.

In vergangenen Jahren wurden in Syrien mehrere junge Leute zu Haftstrafen verurteilt, weil sie politisch brisantes Material im Internet veröffentlicht haben sollen. Im September 2009 verurteilte das Oberste Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court - SSSC) den damals 31-jährigen Blogger Kareem 'Arabji wegen seiner Rolle als Betreiber eines Internetforums für Jugendliche zu drei Jahren Haft. Berichten zufolge wurde er in Untersuchungshaft, die lange andauerte und während der er keinen Kontakt zur Außenwelt hatte, gefoltert oder anderweitig misshandelt. Kareem 'Arabji wurde letztendlich auf eine Begnadigung durch den Präsidenten hin freigelassen.

Sieben junge Männer – 'Allam Fakhour, Ayham Saqr, Diab Siriyeh, Hussam 'Ali Mulhim, Maher Isber Ibrahim, 'Omar 'Ali al-'Abdullah und Tareq al-Ghorani – wurden im Juni 2007 vor dem Obersten Staatsicherheitsgericht zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie eine Online-Diskussionsgruppe für Jugendliche gegründet und pro-demokratische Artikel im Internet veröffentlicht hatten. Die sieben Männer waren zum Zeitpunkt ihrer Festnahme im Jahr 2006 zwischen 21 und 30 Jahre alt und wurden Berichten zufolge in verlängerter Untersuchungshaft, während der sie keinen Kontakt zur Außenwelt hatten, im Haftzentrum des Geheimdienstes der Luftwaffe gefoltert oder anderweitig misshandelt.

Es wird immer wieder über Folter und andere Misshandlungen in syrischen Haftanstalten, Verhörzentren und Gefängnissen sowie auf Polizeistationen berichtet. Im Jahr 2009 sollen sieben Personen möglicherweise in Folge von Misshandlungen in Gewahrsam gestorben sein. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurden diese Vorwürfe von den Behörden nicht untersucht. Erzwungene "Geständnisse" werden in syrischen Gerichten routinemäßig als Beweismittel verwendet und von Angeklagten erhobene Folter- bzw. Misshandlungsvorwürfe werden so gut wie nie untersucht.