Ohne Anklage in Haft
Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari befindet sich seit dem 22. Juli ohne Anklage in Haft. Er war vor seiner Inhaftierung zur Flucht seines Bruders befragt worden, der trotz eines Ausreiseverbots das Land verlassen hatte. Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari könnte gefoltert oder anderweitig misshandelt werden.
Appell an
INNENMINISTER
Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior, PO Box 127
Ruwi 112, Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 968) 24 79 77 79
JUSTIZMINISTER
Sheikh Abdul Malik al-Khalili
Ministry of Justice, PO Box 354
Ruwi 112, Muscat, OMAN
E-Mail: info@moj.gov.om
Twitter: @moj_gov
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 64 88 01
BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herrn Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. September 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Der 22-jährige Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari ist am 22. Juli festgenommen worden, nachdem er bei der polizeilichen Sondereinheit al-Qism al-Khas im Bezirk Qurm in der omanischen Hauptstadt Maskat zu einem Verhör erschienen war. Man hatte ihn zu seinem Bruder Mohammed bin Khalfan bin Salem al-Fazari befragt, der das Land trotz eines Ausreiseverbots verlassen hat.
Nach seiner Festnahme wurde Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari auf die Polizeiwache von Ruwi, einem anderen Bezirk von Maskat, gebracht. Dort war es ihm möglich, seine Familie über seine Inhaftierung zu informieren. Als sein Vater ihn am 24. Juli kurz besuchen durfte, bemerkte er blaue Flecken am Körper seines Sohnes. Während des Besuchs drohten Polizeibeamt_innen dem Vater von Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari damit, weitere Familienmitglieder zum Verhör bei der polizeilichen Sondereinheit vorzuladen, sollte sein Sohn nicht zugeben, seinem Bruder bei der Flucht geholfen zu haben. Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari wurde zurück an die polizeiliche Sondereinheit überstellt und befindet sich dort weiterhin in Gewahrsam.
Mohammed bin Khalfan bin Salem al-Fazari setzt sich für Menschenrechte ein und betreibt einen Blog. Am 17. Juli reiste er nach Großbritannien. Er verließ Oman, obwohl die Behörden im Dezember 2014 seinen Reisepass und seinen Ausweis konfisziert und ihm ein Ausreiseverbot auferlegt hatten. Er war zuvor mehrfach wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte inhaftiert gewesen.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte lassen Sie Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari sofort und bedingungslos frei oder klagen Sie ihn einer international als Straftat anerkannten Handlung an und stellen Sie ihn in einem Verfahren vor Gericht, das den internationalen Standards für ein faires Verfahren entspricht.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geschützt ist, Zugang zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen hat und jede erforderliche medizinische Behandlung erhält.
[APPELLE AN]
INNENMINISTER
Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior, PO Box 127
Ruwi 112, Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 968) 24 79 77 79
JUSTIZMINISTER
Sheikh Abdul Malik al-Khalili
Ministry of Justice, PO Box 354
Ruwi 112, Muscat, OMAN
E-Mail: info@moj.gov.om
Twitter: @moj_gov
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
KOPIEN AN
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 64 88 01
BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herrn Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. September 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Der 26-jährige Bruder von Mahmoud bin Khalfan bin Salem al-Fazari, Mohammed bin Khalfan bin Salem al-Fazari, setzt sich für Menschenrechte ein und betreibt einen Blog. Darüber hinaus ist er der Gründer und der Chefredakteur des unabhängigen Online-Magazins Muwaten (Bürger), das sich mit sozialen Problemen der omanischen Gesellschaft beschäftigt.
Im Juni 2012 wurde er zusammen mit weiteren Aktivist_innen bei einem friedlichen Protest vor der Polizeizentrale in Maskat festgenommen. Die Demonstrierenden hatten mit ihrem Protest die Freilassung von inhaftierten Aktivist_innen gefordert. Die ersten vier Tage soll Mohammed bin Khalfan bin Salem al-Fazari in einer Einzelzelle festgehalten worden sein, die lediglich zwei Quadratmeter groß war. In der Zelle soll er ununterbrochen dem Licht einer grellen Lampe ausgesetzt gewesen sein. Zudem soll man ihn unentwegt in hoher Lautstärke mit der Nationalhymne beschallt haben. Er und zehn weitere der inhaftierten Aktivist_innen wurden am 8. August 2012 von einem erstinstanzlichen Gericht wegen "illegaler Versammlung zu einem Aufstand" und "Behinderung des Verkehrs" schuldig gesprochen und zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von je 200 Rial (etwa 400 Euro) verurteilt. Am 12. Dezember 2012 bestätigte ein Rechtsmittelgericht seine sechsmonatige Haftstrafe wegen "illegaler Versammlung zu einem Aufstand" und sprach ihn im zweiten Anklagepunkt frei. Gleichzeitig lief ein weiteres Verfahren gegen Mohammed bin Khalfan bin Salem al-Fazari und weitere Personen wegen "Beleidigung des Herrschers des Landes" und "Verstoßens gegen das omanische Internetgesetz". Die Angeklagten wurden am 21. März 2013 von Sultan Qaboos bin Sa’id begnadigt und am nächsten Tag freigelassen.
Mohammed bin Khalfan bin Salem al-Fazari wurde im Dezember 2013 erneut festgenommen und fünf Tage lang inhaftiert. Angehörige des omanischen Geheimdiensts verhörten ihn und wollten ihn dazu bringen, seine Online-Aktivitäten einschließlich seiner Aktivitäten bei Twitter einzustellen.
Am 31. August 2014 musste er bei der polizeilichen Sondereinheit in der Polizeizentrale in Maskat erscheinen, wo er anschließend festgenommen wurde. Kurz zuvor hatte er in seinem Online-Magazin ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz kommentiert, das von der Regierung im selben Monat erlassen worden war. Das Gesetz sieht unter anderem die Möglichkeit vor, omanischen Bürger_innen die Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Am 4. September, nach sechs Tagen in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, wurde er ohne Anklage freigelassen.
Am 22. Dezember 2014 wurde Mohammed bin Khalfan bin Salem al-Fazari erneut festgenommen, als er sich am Flughafen in Maskat befand, um nach Großbritannien auszureisen. Man ließ ihn einen Tag später ohne Anklage frei, die Behörden konfiszierten jedoch seinen Reisepass und seinen Ausweis. Bis heute hat er seine Dokumente nicht zurückerhalten.
Amnesty International hat 2013 und 2014 Fälle von langer willkürlicher Inhaftierung, oft ohne Kontakt zur Außenwelt, in Oman dokumentiert. Zudem liegen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte vor. Aktivist_innen und Regierungskritiker_innen sollen misshandelt worden sein, indem man sie schlug, ihnen einen Sack über den Kopf zog oder sie lange Zeit in Einzelhaft hielt. Zudem wird von Scheinhinrichtungen und Schlafentzug berichtet.
In den vergangenen Jahren hat Amnesty International immer wieder Fälle dokumentiert, in denen die Polizei in Oman unverhältnismäßige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt und bei Großdemonstrationen Teilnehmer_innen willkürlich festgenommen hat. Zudem dokumentierte die Organisation Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung auf willkürliche Weise eingeschränkt sowie diskriminierende Gesetze und Praktiken angewandt wurden.