Dringende medizinische Hilfe

Zeichnung einer Figur mit Arztkoffer

Sara Beltrán Hernández floh vor häuslicher Gewalt und Bandenkriminalität im November 2015 aus El Salvador in die USA, um dort bei Verwandten zu leben. Sie wird seither in einer Hafteinrichtung in Texas festgehalten, obwohl sie einen Asylanspruch hat. Sie benötigt dringend medizinische Versorgung und sollte bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dringend auf Bewährung freigelassen werden.

Appell an

LEITERIN DER EINWANDERUNGS- UND ZOLLFAHNDUNGSBEHÖRDE Simona Flores Field Office Director at ICE ERO US Immigration & Customs Enforcement Dallas Field Office 8101 N. Stemmons Freeway Dallas, TX, 75247 USA (Anrede: Dear Ms. Flores / Sehr geehrte Frau Flores) Fax: (00 1) 804 371 6531 E-Mail: über simona.l.flores@ice.dhs.gov Twitter: @ICEgov

Sende eine Kopie an

GENERALSKONSULAT VON EL SALVADOR IN DALLAS, USA 1250 West Mockingbird Lane, Suite 240 Dallas, TX, 75235 USA Fax: (001) 214 637 1106 E-Mail: consuladodallas@rree.gob.sv

 

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA S. E. Kent Doyle Logsdon Geschäftsträger a.i., Gesandter-Botschaftsrat Pariser Platz 2, 10117 Berlin Fax: 030-83 05 10 50 E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. April 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Sara Beltrán Hernández bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag auf Bewährung frei.

  • Garantieren Sie, dass Sara Beltrán Hernández gemäß ihren Wünschen die benötigte ärztliche Versorgung erhält.

  • Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Sara Beltrán Hernández während ihrer Haft regelmäßigen Kontakt zu ihren Familienangehörigen und Rechtsbeiständen ihrer Wahl erhält.

Sachlage

Sara Beltrán Hernández befindet sich in einer Hafteinrichtung der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde in Dallas im Norden von Texas und wartet auf den Gerichtsentscheid zu dem von ihr eingelegten Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung aus den USA. Sie befindet sich seit ihrer Ankunft an der US-amerikanischen Grenze zu Mexiko am 4. November 2015 in Haft. Obwohl sie Angehörige mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit hat, die ihr Erscheinen bei allen zukünftigen Anhörungen sicherstellen können, verweigern ihr die US-Behörden eine Freilassung auf Bewährung und begründen dies mit Fluchtgefahr.

Sara Beltrán Hernández beantragte Asyl in den USA, weil sie ihren Aussagen zufolge in El Salvador Morddrohungen von einem Bandenführer und Bandenmitgliedern erhalten hat, die bereits Menschen getötet haben sollen. Sara Beltrán Hernández hat an Eides statt erklärt, dass sie schwere körperliche und seelische häusliche Gewalt erfahren hat und sexuell missbraucht wurde.

Laut ihrem Rechtsbeistand brach Sara Beltrán Hernández am 10. Februar 2017 in der Hafteinrichtung zusammen. Angestellte des Haftzentrums brachten sie daraufhin in das Huguley-Krankenhaus im texanischen Fort Worth. Am 13. Februar 2017 informierte sie ihren Rechtsbeistand darüber, dass bei ihr ein Gehirntumor diagnostiziert worden sei, der operativ entfernt werden müsse. Am 18. Februar, erst acht Tage nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus, gestattete die Einwanderungs- und Zollfahndungsbehörde Sara Beltrán Hernández, ihre Familie anzurufen. Sie sagte, sie habe inzwischen Krämpfe, Nasenbluten sowie Kopfschmerzen und Probleme klar zu denken. Sie sei aber immer noch nicht operiert worden. Am 22. Februar teilte ihr das Krankenhauspersonal mit, dass sie am 27. Februar operiert werde und brachte sie in die Hafteinrichtung zurück.

Eine Inhaftierung soll von Einwanderungsbehörden lediglich als letztes Mittel eingesetzt und jeder einzelne Fall muss begründet werden. Freilassung auf Bewährung sollte aus humanitären Gründen in den Fällen gewährt werden, in denen die Person keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt und keine Fluchtgefahr besteht. Da diese Vorgaben auf Sara Betrán zutreffen, sollte sie umgehend aus der Haft entlassen werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach dem Völkerrecht ist die US-amerikanische Regierung dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte von Migrant_innen und Asylsuchenden respektiert, geschützt und gewährleistet werden. Internationale Standards, einschließlich von Instrumenten, deren Vertragsstaat die USA sind, enthalten große Vorbehalte gegen die Inhaftierung von Migrant_innen und Asylsuchende Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte gewährt eindeutig das Recht auf ein Leben ohne willkürliche Inhaftierung. Eine Inhaftierung sollte lediglich als letztes Mittel eingesetzt werden; jeder einzelne Fall muss begründet und gerichtlich überprüft werden. Eine Festnahme ist nur dann angemessen, wenn die Behörden im Einzelfall die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zur verfolgten Absicht auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften demonstrieren können und zeigen, dass Alternativen (wie Bewährung, die Pflicht sich regelmäßig zu melden oder die Hinterlegung einer Kaution) nicht effektiv wären.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat die Regierungen aufgefordert sicherzustellen, dass "alternative und nicht-freiheitsentziehende Maßnahmen, wie eine Meldepflicht, als erstes in Betracht gezogen werden sollten, bevor auf eine Inhaftierung zurückgegriffen wird". Internationale Standards erkennen eine begrenzte Anzahl konkreter Ziele als legitime Gründe für eine Festnahme an, dazu gehört die Überprüfung der Identität, der Schutz der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung sowie – nach Prüfung der Fluchtgefahr – die Absicht, das Untertauchen einer Person zu verhindern. Laut dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Antifolterkonvention und dem Völkergewohnheitsrecht ist die US-amerikanische Regierung dazu verpflichtet, Betroffene nicht an die Orte zurückzuschicken, wo ihnen Folter oder andere Menschrechtsverletzungen drohen, dies ist als das Non-refoulement-Prinzip bekannt. Solche Schutzmaßnahmen sind zwingend erforderlich, um Menschen, die vor Gewalt und Verfolgung geflüchtet sind, zu schützen. Nach US-amerikanischen Recht ist jede Person, die an der Grenze festgenommen wird, bis zum Abschiebungsverfahren zu inhaftieren.

Das US-amerikanische Recht sieht vor, dass diese Personen im Einzelfall aus "dringenden humanitären Gründen" oder angesichts eines "einschlägigen öffentlichen Nutzens" auf Bewährung freigelassen werden können, sofern sie weder ein Sicherheitsrisiko darstellen noch Fluchtgefahr besteht. Gemäß den Einwanderungs- und Zollbestimmungsvorschriften liegt es im Ermessen der Leiter_innen von Außenstellen, Personen im Einzelfall aus den eben genannten Gründen auf Bewährung freizulassen. Dazu gehören auch Personen, deren fortgesetzte Inhaftierung nicht im öffentlichen Interesse ist. Ebenso liegt es in ihrem Ermessen, bei medizinischen Notfällen über die fortgesetzte Haft zu entscheiden. Beide Richtlinien beziehen sich auf die Entscheidung, wer inhaftiert und wer gegen Bürgschaft, unter Beobachtung, schriftlicher Zusage, im künftigen Verfahren zu kooperieren, oder unter einer anderen Bedingung freigelassen wird. Diese Richtlinien behalten ihre Gültigkeit auch nach dem vor kurzem vom Heimatschutzministerium herausgegeben Memorandum mit Hinweisen zum Vorgehen bei der Umsetzung der präsidialen Vorgaben zur Grenzsicherheit und Verbesserung der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen vom 21. Februar 2017.