Nach Folter zu Haftstrafe verurteilt

Vereinigte Arabische Emirate

Vereinigte Arabische Emirate

Am 27. Juni verurteilte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan zu drei Jahren Haft und anschließender Ausweisung. Er war wegen der Leitung einer "internationalen Gruppe in den VAE mit Verbindung zur ägyptischen Muslimbruderschaft" angeklagt worden. Er kann kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Appell an

VIZEPRÄSIDENT
Sheikh Mohammed Bin Rashid al-Maktoum
Prime Minister’s Office
P.O. Box 212000
Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 4 330 4044
E-Mail: info@primeminister.ae
Twitter: @HHShkMoh

INNENMINISTER
Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan
Zayed Sport City, Arab Gulf Street, Near to Shaikh Zayed Mosque
P.O. Box 398
Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 2 402 2762 oder
(00 971) 2 441 5780 oder
E-Mail: moi@moi.gov.ae

Sende eine Kopie an

KRONPRINZ
Sheikh Mohammed Bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court
King Abdullah Bin Abdulaziz
Al Saud Street
P.O. Box 124
Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MBZNews

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn
Ali Abdulla Mohamed Saeed Alahmed
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
E-Mail: AmbOffice.Berlin@mofa.gov.ae

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte ordnen Sie ein Wiederaufnahmeverfahren für Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan an, bei dem die internationalen Garantien für ein faires Verfahren berücksichtigt werden, zu denen auch das Recht auf Einlegen eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung und Strafe vor einer höheren gerichtlichen Instanz gehört.

  • Sorgen Sie dafür, dass bei Strafverfahren gegen Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan keine Geständnisse berücksichtigt werden, die unter Folter oder anderweitiger Misshandlung erzwungen wurden, und ordnen Sie eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Umstände seiner Festnahme und anschließenden Inhaftierung sowie der Foltervorwürfe an.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan nicht nach Ägypten ausgewiesen wird, wo ihm Festnahme, Folter und ein unfaires Verfahren drohen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the UAE authorities to order a retrial of Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan with full international fair trial guarantees, including the right to appeal the conviction and sentence to a higher tribunal.

  • Urging them to ensure that any proceedings against him exclude statements extracted under torture or other-ill-treatment and to order a full and independent investigation into the circumstances of his arrest and subsequent detention and the allegations of torture.

  • Seeking guarantees that he will not be deported to Egypt where he would be at risk of arrest, torture and unfair trial.

Sachlage

Am 27. Juni verurteilte die Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs in Abu Dhabi den ägyptischen Staatsangehörigen Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan zu drei Jahren Haft und anschließender Ausweisung. Er wurde für schuldig befunden, ohne behördliche Genehmigung eine internationale Gruppe in den VAE geleitet zu haben, die in Verbindung mit der ägyptischen Muslimbruderschaft steht, mit einer illegalen Geheimorganisation kooperiert zu haben, deren Ziele die Machtübernahme im Land und der Kampf gegen die grundlegenden Prinzipien des Landes sind, sowie im Wissen um diese Ziele Geld für diese Organisation gesammelt zu haben. Gegen Urteile der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Dies hat zur Folge, dass jemand, der zu Unrecht verurteilt wurde, dagegen nicht gerichtlich vorgehen kann.

Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan, Sohn des Medienberaters des abgesetzten ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi, war am 21. Oktober 2014 im Emirat Schardscha, wo er lebt, festgenommen worden. Er wurde an einem geheimen Ort in Einzelhaft gehalten und hatte bis zu seiner Verlegung ins al-Wathba-Gefängnis Anfang Februar 2015 keinen Kontakt zu seiner Familie. In aufgezeichneten telefonischen Mitteilungen erklärte Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan, dass man ihn gefoltert und gezwungen habe, seine Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft zu gestehen. Er sagte: "Wenn man mich aufgefordert hätte, zu gestehen, dass ich vom Mars gekommen bin, um die Erde zu vernichten, hätte ich das getan, nur, um es hinter mich zu bringen … Ich habe sie aus lauter Verzweiflung sogar aufgefordert, mir irgendein fertiges Geständnis zur Unterschrift vorzulegen." Ende 2015 wurde er ohne Rechtsbeistand der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Dort zeigte man ihm ein Dokument mit dem Namen seines Vaters und einige Auszüge seiner finanziellen Onlinetransaktionen, mit dem Hinweis, dass es sich dabei um einen Teil des Beweismaterials gegen ihn handeln würde. Sein Verfahren begann am 25. April.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan ist der Sohn des Medienberaters des abgesetzten ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi. Seine Schwester Habiba Ahmed 'Abdel 'Aziz, eine Journalistin, wurde am 14. August 2013 während der gewaltsamen Auflösung der Proteste auf dem Rabia-al-Adawija-Platz in Kairo von Sicherheitskräften erschossen.

In einem Telefongespräch, das am 25. Oktober 2015 aufgezeichnet wurde, erklärte Mosaab Ahmed 'Abdel-'Aziz Ramadan auf Englisch, dass er psychischer und physischer Folter unterzogen wurde (siehe https://freemosaab.com/mosaabs-first-statement/).
Trotz bestimmter Schutzbestimmungen in der Verfassung und Gesetzen der VAE werden die Rechte von Personen bei der Festnahme allgemein missachtet, insbesondere in Fällen, bei denen die Staatssicherheit beteiligt ist. Angehörige der Staatssicherheit nehmen Personen häufig ohne Haftbefehl fest, um sie dann zu inoffiziellen, geheimen Hafteinrichtungen zu bringen, wo sie wochen- oder monatelang ohne Anklage oder Zugang zu einem Rechtsbeistand verbringen müssen. Häufig werden Häftlinge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Recherchen von Amnesty International haben ergeben, dass Sicherheitskräfte die Versuche von Familien, den Verbleib festgenommener Angehöriger herauszufinden, oft monatelang ignorieren.

Amnesty International hat weitere Fälle ausländischer Staatsangehöriger dokumentiert, die festgenommen wurden und sich wochen- oder monatelang ohne Kontakt zur Außenwelt in Untersuchungshaft befanden. Häftlinge, die keinen Kontakt zur Außenwelt haben oder an unbekannten Orten festgehalten werden, unterliegen einem höheren Risiko, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Ein derartiger Freiheitsentzug durch Behördenstellen, die das Schicksal oder den Haftort einer Person geheim halten und diese somit dem Schutz durch das Gesetz entziehen, kann den Tatbestand des Verschwindenlassens erfüllen und somit einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen.

Im November 2013 wurde 20 ägyptischen Staatsangehörigen, die monatelang an unbekannten Orten festgehalten wurden, vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs der Prozess gemacht, u. a. wegen Gründung eines "internationalen" Zweiges der ägyptischen Muslimbruderschaft sowie wegen Diebstahls und Verbreitung von geheimen Staatsdokumenten. Vor Gericht gaben viele der Angeklagten an, während ihrer langen Untersuchungshaft an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und von Sicherheitskräften gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Einige gaben an, man habe sie gezwungen, "Geständnisse" zu unterschreiben, die sie vor Gericht zurücknahmen. Trotzdem ordnete der Vorsitzende Richter keine Untersuchung an und ließ stattdessen die "Geständnisse" als Beweise zu, die während der Verhöre von den Angeklagten unter Folter erpresst worden waren.

Bei Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof gibt es keine Möglichkeit, Rechtsmittel bei einem höheren Gericht einzulegen, obwohl internationale Menschenrechtsnormen vorsehen, dass jede Person, die einer Straftat überführt wurde, das Recht besitzt, vor einer höheren Instanz gegen seine Verurteilung und Strafe vorzugehen. Laut Artikel 101 der Verfassung der VAE und Paragraf 67 des Gesetzes zum Obersten Gerichtshof sind dessen Urteile jedoch endgültig, verbindlich und nicht in Frage zu stellen.

Amnesty International hat einige Fälle von inhaftierten ägyptischen Staatsangehörigen in einem Bericht vom November 2014 dokumentiert. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht "There is no freedom here": Silencing dissent in the United Arab Emirates (UAE), online unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE25/018/2014/en.

Die VAE sind Unterzeichnerstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, doch wird die zunehmende Zahl der Foltervorwürfe durch Häftlinge von den Behörden routinemäßig ignoriert und diesen Vorwürfen nicht nachgegangen.