26. Juni 2025

Statement zur Kundgebung "Rote Linie Völkerrecht"

Amnesty-Logo: Kerze umschlossen von Stacheldraht.

Die Kundgebung "Rote Linie Völkerrecht" am 5. Juni 2025 vor dem Auswärtigen Amt wurde gemeinsam mit 16 anderen Organisationen, darunter Oxfam Deutschland, medico international, Israelis für Frieden, Terre des Hommes, 4neukoellnplusberlin, IPPNW und Ärzte der Welt organisiert. Wir haben damit ein klares Zeichen gegen die anhaltenden Völkerrechtsbrüche durch die israelische Regierung und die deutsche Unterstützung durch Rüstungsexporte, politische Rückendeckung und diplomatische Doppelstandard gesetzt.   

Auf dieser Kundgebung sprach unter anderem Herr Ibrahim Ibrahim als Vertreter des Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees in Berlin. Das Vereinigte Palästinensische Nationalkomitee war nicht Mitveranstalter der Kundgebung. Den Veranstalter*innen lag die im Original arabische Rede von Herrn Ibrahim im Vorfeld auf Deutsch vor.  Sie wurde während der Kundgebung auch auf Deutsch verlesen. Dieses Vorgehen entspricht der üblichen Praxis. Während sich Amnesty International nicht mit jeder einzelnen Formulierung in der Rede gemein macht, ist klar festzuhalten, dass die in der Rede geäußerte Kritik an der israelischen Regierung und der Bundesregierung vollständig von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.  

Die in dem am 26. Juni 2025 erschienenen WELT-Artikel zitierten Ausschnitte der Rede, in denen von einer systematischen ethnischen Säuberung und der Zerstörung der Lebensgrundlagen in Gaza durch Israel unter dem Schweigen bzw. sogar der aktiven Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, einschließlich Deutschlands die Rede ist, deckt sich mit den Erkenntnissen und Einschätzungen namhafter Menschenrechts- und humanitären Organisationen. In keinem Teil der Rede wurde zu Gewalt aufgerufen, Gewalt oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Antisemitismus befördert oder legitimiert. Es ist für Demoveranstalter*innen nicht möglich, jeweils die komplette Vita jedes einzelnen Redners und jeder einzelnen Redner*in zu überprüfen. 

Wir beobachten mit Sorge das bereits weitverbreitete Klima der Einschüchterung im Zusammenhang mit Palästina-solidarischen Protesten, das zu einem Abschreckungs- und Einschüchterungseffekt führt.  Die Äußerungen von Amnesty International im Rahmen der Kundgebung zu dem Unsichtbarmachen von palästinensischen Stimmen beziehen sich auf eben diesen Sachverhalt, der unter anderem jüngst vom Menschenrechtskommissar des Europarats gegenüber dem Bundesinnenminister in einem öffentlichen Schreiben kritisiert wurde.  

Menschen, die in Solidarität mit Palästina protestieren, erleben in Deutschland teils unverhältnismäßige Einschränkungen ihres Menschenrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf Demonstrationen, an Schulen und an Universitäten. Doch eine pauschale Kriminalisierung dieser Proteste und die Unterdrückung Palästina-solidarischer Stimmen im öffentlichen Diskurs sind mit den Menschenrechten unvereinbar.

Grundsätzlich gilt: Amnesty International arbeitet auf Grundlage der Menschenrechte und des Völkerrechts. Wir lehnen den Einsatz von Gewalt für die Durchsetzung der Menschenrechte strikt ab. Den grausamen bewaffneten Angriff der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen auf Zivilist*innen am 7.10.2023 haben wir wiederholt deutlich verurteilt und diese Gruppen immer wieder zur sofortigen Freilassung der Geiseln und zum Ende des wahllosen Raketenbeschusses auf Israel aufgefordert. Zu suggerieren, Amnesty suche die Nähe von oder unterstütze Gruppen und Personen, die Taten wie die vom 7.10.2023 verteidigen oder rechtfertigen, entbehrt jeglicher Grundlage.