U-Haft: Rapper wird Drogenwerbung vorgeworfen

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 19. Juni ordnete ein türkisches Gericht die sofortige Freilassung von Rapper "Ezhel" an. Zuvor wurde die Anklage fallengelassen, "öffentlich die Einnahme von Drogen beworben" zu haben. Ihm konnte kein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden.

Zeichnung eines Fotoapparates, eines Pinsels und Viertelnoten

Rapper "Ezhel" kam am 23. Mai aufgrund der Anschuldigung in Untersuchungshaft, er habe in seinen Texten, Musikvideos und Veröffentlichungen in den Sozialen Medien "öffentlich die Einnahme von Drogen beworben". Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Appell an

Justizminister

Abdülhamit Gül

Ministry of Justice

Adalet Bakanlığı

06659 Ankara, TÜRKEI

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Türkei

S. E. Herrn Ali Kemal Aydin


Tiergartenstr. 19-21

10785 Berlin

Fax: 030-275 90 915

E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Sercan İpekcioğlu (Ezhel) bitte unverzüglich und bedingungslos frei, da er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde, und stellen Sie bitte jegliche Ermittlungen im Zusammenhang mit seinem legitimen künstlerischen Ausdruck und seinen Veröffentlichungen in den Sozialen Medien ein.
  • Bitte achten und schützen Sie die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in der Türkei.

Sachlage

Sercan İpekcioğlu, besser bekannt unter seinem Künstlernamen "Ezhel", wurde am 23. Mai nach einer zweiten Befragung zu den Vorwürfen der Bewerbung von Drogen von der Polizei inhaftiert. Er kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft und wird zurzeit im Gefängnis von Maltepe im Raum Istanbul festgehalten. Ezhel war bereits einmal im Dezember 2017 inhaftiert, nach der Befragung aber wieder freigelassen worden; dabei ging es um ähnliche Ermittlungen. Im Mai erhielt er infolge einer Beschwerde, die eine Privatperson an die Online-Kontaktstelle für Bürger_innen des Premierministers (BiMER) geschickt hatte, erneut eine Vorladung der Polizei. Falls Ezhel deshalb strafrechtlich verfolgt wird, drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Ezhel ist in der türkischen Rapperszene sehr bekannt, insbesondere für seine dunklen Beschreibungen des Straßenlebens in türkischen Städten. Er wurde zu zwei Songs befragt, die sich auf den Gebrauch von Cannabis beziehen und einen inzwischen gelöschten Beitrag in den Sozialen Medien, der ein Foto des Rappers zeigt, auf dem er ein Cannabisblatt in der Hand hält.

Der Gerichtsentscheidung, Ezhel in Untersuchungshaft zu nehmen, lag kein Beweismaterial zugrunde, dass er aktiv den Konsum von Drogen beworben hatte.

Die Inhaftierung von Ezhel verstößt damit gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten deren Vertragsstaat die Türkei jeweils ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Menschenrechtsnormen gestatten zwar gewisse Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, doch diese Einschränkungen müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen per Gesetz vorgeschrieben sein, auf konkrete Zwecke wie die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, öffentliche Gesundheit oder Sitten, oder die Achtung der Rechte und des Rufes von anderen beschränkt sowie nötig und angemessen zum Erreichen eines dieser gestatteten Zwecke sein.

Ezhels Inhaftierung findet vor dem Hintergrund des harten Durchgreifens gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und zunehmenden Einschränkungen alternativer Ansichten und Ausdrucksformen in der Türkei statt. Seit dem Putschversuch im Juli 2016 sind bereits Hunderte Journalist_innen strafrechtlich verfolgt worden und mehr als 140 Journalist_innen und andere Medienschaffende befinden sich derzeit in der Türkei in Haft. Menschenrechtsverteidiger_innen, andere zivilgesellschaftliche Akteure und ganz normale Staatsbürger_innen werden zur Zielscheibe von Ermittlungen, Inhaftierungen und Verurteilungen, nur weil sie legitime abweichende Meinungen äußern. Staatliche Sendeanstalten verkündeten kürzlich, dass sie mehr als 200 Songs auf den Index gestellt hätten. Sie reagierten damit auf eine Anfrage von Parlamentarier_innen der Opposition bei einer Anhörung des Ausschusses für Staatsunternehmen. Die Songs wurden aufgrund vager Vorwürfe gegen ihren Inhalt wie "Verstoß gegen die nationalen und sittlichen Werte des Landes" auf den Index gesetzt. Im März verteidigte der stellvertretende Premierminister Bekir Bozdağ die Indexierung mit der Aussage: "Es ist unsittlich, diese rechtmäßige Pflicht als Zensur darzustellen".