Todesurteil bestätigt

Zeichnung eines Strangs zum Erhängen

Am 29. Januar hat das bahrainische Kassationsgericht die gegen Maher Abbas Ahmad verhängte Todesstrafe bestätigt. Vorangegangen war ein Prozess, der auf "Geständnissen" beruhte, die unter Folter abgelegt worden waren. Ratifiziert nun der König das Urteil gegen Maher Abbas Ahmad, so droht ihm unmittelbar die Hinrichtung.

Appell an

König Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa

Office of His Majesty the King

P.O. Box 555

Rifa’a Palace, al-Manama

BAHRAIN

Sende eine Kopie an

Minister für Justiz und Islamische Angelegenheiten

Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa

Ministry of Justice and Islamic Affairs

P. O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN

Fax: (00973) 1753 1284

E-Form: http://www.moj.gov.bh/en/

Twitter: @Khaled_Bin_Ali

Botschaft des Königreichs Bahrain

S. E. Herrn Ahmed Mohamed Ahmed Almuharraqi

I. Sekretär (Geschäftsträger a.i.)

Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin

Fax: 030-8687 7788

E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie dringend auf, das Todesurteil gegen Maher Abbas Ahmad aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten, in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird und in dem keine Beweismittel verwendet werden, welche unter Folter entstanden sind. Ich bitte Sie zudem, Ermittlungen bezüglich der von Maher Abbas Ahmad vorgebrachten Foltervorwürfe aufzunehmen.
  • Es ist selbstverständlich die Aufgabe der Regierung von Bahrain, die Bevölkerung des Landes zu schützen und diejenigen vor Gericht zu stellen, die Verbrechen begangen haben. Doch dies muss immer in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bahrains geschehen.
  • Ich fordere Sie dringend auf, unverzüglich alle Todesurteile aufzuheben und ein offizielles Hinrichtungsmoratorium einzuführen.

Sachlage

Das Todesurteil gegen Maher Abbas Ahmad (auch bekannt unter dem Namen Maher al-Khabbaz) wurde am 29. Januar vom Kassationsgericht in Manama, der Hauptstadt Bahrains, aufrechterhalten. Nun wird es noch dem König zur endgültigen Ratifizierung vorgelegt. Am 15. Januar 2017 waren drei Männer hingerichtet worden, nachdem das Kassationsgericht sechs Tage zuvor ihre Urteile ebenfalls bestätigt hatte.

Am 11. Mai 2017 hatte bereits das Berufungsgericht in der Hauptstadt Manama das Todesurteil gegen Maher Abbas Ahmad aufrechterhalten. Es bestätigte zudem die lebenslangen Haftstrafen für zwei Männer, einer von ihnen sein Bruder, und die zehnjährigen Haftstrafen für sechs weitere Männer, darunter wieder zwei seiner Brüder, die alle im selben Fall vor Gericht standen. Am 1. Dezember 2015 hatte das Kassationsgericht Maher Abbas Ahmads Todesurteil aufgehoben, weil seine "Geständnisse unter Zwang hervorgerufen worden sein könnten". Der Fall ging zur Überprüfung zurück ans Berufungsgericht.

Maher Abbas Ahmad war erstmals am 19. Februar 2014 zum Tode verurteilt worden. Ihm wurde die Ermordung eines Polizisten durch einen Sprengkörper vorgeworfen. Die Tat soll er während einer Versammlung am 14. Februar 2013 in Sahla außerhalb der Hauptstadt Manama begangen haben. Maher Abbas Ahmad erklärte gegenüber seinem Rechtsbeistand, dass er in den ersten Tagen der Haft während der Verhöre gefoltert worden sei. Unter anderem sei er geschlagen und bedroht worden. Während der Gerichtsverhandlung sagte er dem Richter, er sei gefoltert worden. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass Ermittlungen bezüglich seiner Foltervorwürfe eingeleitet worden sind. Der Rechtsbeistand von Maher Abbas Ahmad legte Beschwerde ein, weil das Gericht als Hauptbelastungsbeweis gegen Maher Abbas Ahmad ein "Geständnis" zugelassen habe, das er laut eigenen Angaben unter Folter abgelegt hatte, sowie die "Geständnisse" einiger Mitangeklagter, die ihren Angaben zufolge ebenfalls unter Zwang entstanden waren, und die Aussagen von Polizist_innen, die als Zeug_innen vorgeladen wurden. Nach den Gerichtsakten hatten die Richter_innen argumentiert, sie würden die "Geständnisse" der Angeklagten akzeptieren, weil sie sie für glaubwürdig hielten. Zudem würden sie davon ausgehen, dass die in den forensischen Untersuchungen festgestellten Verletzungen der Gefangenen von ihrem Widerstand während der Festnahme herrührten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Bahrain wurden nach fast sieben Jahren ohne Hinrichtungen am 15. Januar 2017 wieder Todesurteile vollstreckt. Nach einem grob unfairen Verfahren richteten die Behörden an diesem Tag drei Männer hin, nachdem das Kassationsgericht ihre Todesurteile am 9. Januar bestätigt hatte. Die Männer hießen Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea. Die Bestätigung der Todesurteile durch das Gericht, die Ratifizierung durch den König und die Vollstreckung der Urteile folgten so schnell aufeinander wie nie zuvor in Bahrain. Nach bahrainischem Recht werden Todesurteile, die vom Kassationsgericht bestätigt wurden, dem König zur Entscheidung vorgelegt. Dem König obliegt dann die Entscheidung, das Todesurteil zu ratifizieren, es umzuwandeln oder eine Begnadigung auszusprechen. Vor den Hinrichtungen vom 15. Januar 2017 war in Bahrain zuletzt 2010 ein Todesurteil vollstreckt worden. Damals wurde der bangladeschische Staatsbürger Jassim Abdulmanan hingerichtet.

Im Mai 2014 haben der leitende Berichterstatter der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen und die Sonderberichterstatter_innen über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen in Bezug auf die Verurteilung von Maher Abbas Ahmad an die bahrainischen Behörden geschrieben und die Aufhebung seines Urteils sowie ein Wiederaufnahmeverfahren gefordert (siehe für den englischsprachigen Bericht: https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicati…).

Bis heute haben weltweit 142 Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Das Recht auf Leben sowie das Recht, keiner grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafe ausgesetzt zu werden, sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in verschiedenen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben. Die Todesstrafe ist eine Verletzung des Menschenrechts auf Leben und zugleich die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Bestrafung.