Fotojournalist droht lebenslange Haft

Fotojournalist droht Haft

Kurz vor dem Auslösen einer Fotokamera

Kamran Yousuf wird mehrerer Straftaten angeklagt, darunter "Kriegsführung gegen den Staat". Die Anschuldigungen stützen sich auf den Vorwurf, dass er nur gewalttätige Proteste in Kaschmir und keine anderen "entwicklungspolitischen Aktivitäten" abgedeckt habe. Er befindet sich seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft.

Appell an

Innenminister 

Rajnath Singh

17 Akbar Road

New Delhi 110011

INDIEN

Sende eine Kopie an

Vorsitz der Nationalen Menschenrechtskommission (NHRC)

Justice H. L. Dutta

Manav Adhikar Bhawan Block C, GPO Complex, INA

New Delhi 110023, INDIEN


Fax: (00 91) 11 2465 1332

E-Mail: chairnhrc@nic.in

Botschaft der Republik Indien

I. E. Frau Mukta Dutta Tomar

Tiergartenstr. 17


10785 Berlin

Fax: 030–2579 5102

E-Mail: dcm@indianembassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Kamran Yousuf unverzüglich frei und alle Anklagen gegen ihn fallen.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Journalist_innen in Indien ihren legitimen Aufgaben nachkommen können und schützen Sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.
  • Ändern Sie das Gesetz zur Verhütung von Straftaten (UAPA) in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards.

Sachlage

Der freiberufliche Journalist Kamran Yousuf wurde am 4. September 2017 in Pulwama in Kaschmir im Zusammenhang mit der angeblichen Finanzierung terrorismusbezogener Aktivitäten festgenommen. Außerdem soll er Sicherheitskräfte mit Steinen beworfen haben. Am 18. Januar 2018 stellte ihn die indische Antiterrorbehörde National Investigation Agency (NIA) zusammen mit elf weiteren Personen wegen Straftaten nach dem indischen Strafgesetzbuch und dem Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities Prevention Act – UAPA) offiziell unter Anklage. Zu den Vorwürfen gehören "kriminelle Verschwörung", "Kriegsführung gegen den Staat", "rechtswidrige Aktivitäten" sowie "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation". Bei einer Verurteilung droht dem 20-jährigen Kamran Yousuf eine lebenslange Haftstrafe.

Der Anklageschrift der Antiterrorbehörde zufolge sei Kamran Yousuf an mehreren Zwischenfällen beteiligt gewesen, bei denen Steine geworfen wurden. Außerdem unterhielte er Verbindungen zu den anderen Angeklagten sowie zu "terroristischen Organisationen". Der hierfür vorgebrachte Hauptbeleg war die Tatsache, dass sein Mobiltelefon "häufig an Orten geortet worden ist, an denen Terrorabwehroperationen durchgeführt wurden". Die NIA räumte jedoch ein, dass Kamran Yousuf regierungskritische Proteste dokumentierte, um darüber in den Medien zu berichten. Außerdem gab die Antiterrorbehörde zu, dass die meisten der Telefonnummern auf seinem Mobiltelefon die von Freund_innen, Kolleg_innen sowie Angehörigen der Sicherheitskräfte waren.

Die Antiterrorbehörde vertrat außerdem die Ansicht, dass Kamran Yousuf kein "echter Journalist" sei, weil er die "moralische Pflicht eines Journalisten" nicht erfülle und nicht über entwicklungs- und sonstige politische Aktivitäten der Regierung berichtet habe. Kamran Yousufs Rechtsbeistände führten an, dass die Berichterstattung über Proteste eine legitime journalistische Aktivität sei und er auch über mehrere andere Ereignisse berichtet habe, auch über Aktivitäten der Regierung. Darüber hinaus werden in der Anklageschrift keine Beweise für seine Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung" angeführt.

Kamran Yousuf hat für mehrere Medienhäuser in Kaschmir über verschiedene Themen berichtet. Im Rahmen seiner Tätigkeit war er bei verschiedenen Protesten vor Ort und hat mehrere Kontakte. Amnesty International ist überzeugt, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen erfunden, politisch motiviert und Teil eines Versuchs sind, Journalist_innen in Kaschmir zum Schweigen zu bringen. Über Kamran Yousufs Kautionsantrag soll am 27. Februar entschieden werden. Ein spezielles Gericht, das in Delhi eingerichtet wurde, um NIA-Fälle zu verhandeln, soll vor dem Prozess am 8. März über die endgültigen Anklagepunkte entscheiden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Kamran Yousuf, ein freiberuflicher Fotojournalist, begann 2014, für lokale Medienhäuser in Jammu und Kaschmir zu arbeiten. Im vergangenen Jahr erlangte er öffentliche Anerkennung für seine Berichterstattung über regierungsfeindliche Proteste in dem indischen Bundesstaat. Das Komitee zum Schutz von Journalisten, Reporter ohne Grenzen, der Verlegerverband von Kaschmir, der Journalistenverband von Kaschmir und mehrere prominente Journalist_innen fordern die Freilassung Kamran Yousufs und kritisieren die Kommentare der Antiterrorbehörde darüber, welche Aktivitäten "echten" Journalismus ausmachen.

Die Pressefreiheit ist in Indien in den letzten Jahren zunehmend in Gefahr. Journalist_innen haben unter gezielten Angriffen, Einschüchterung, Unterdrückung und willkürlicher Inhaftierung im Rahmen drakonischer Gesetze wie dem UAPA, dem wichtigsten Antiterrorgesetz Indiens, zu leiden. Menschenrechtsgruppen in Indien haben auf mehrere Fälle hingewiesen, in denen das UAPA unter Verwendung gefälschter Beweise und falscher Anschuldigungen missbraucht wurde, um Menschen, die ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit friedlich ausüben, in Gewahrsam zu nehmen. Teile des UAPA entsprechen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards und können zu Menschenrechtsverletzungen führen. So verwässert das UAPA die Beweiserfordernis für Verurteilungen und verwendet pauschale Definitionen für Straftatbestände wie "Terrorakte" und die "Mitgliedschaft" in "rechtswidrigen" Organisationen.

Vor allem in Kaschmir ist die Pressefreiheit bedroht. Im Oktober 2016 verbot die Regierung von Jammu und Kaschmir für drei Monate die Veröffentlichung der englischen Tageszeitung Kashmir Reader, weil sie eine Gefahr für die "öffentliche Ruhe" darstelle. Die Behörden üben Druck auf Journalist_innen und Medienhäuser aus, über Themen in einer von ihnen als angemessen erachteten Weise zu berichten. Im Oktober 2017 schrieb das Innenministerium einen Brief an hochrangige Beamt_innen der Jammu- und Kaschmir-Regierung und der Staatspolizei, in dem es hieß: "Offensichtlich veröffentlichen einige Zeitungen in J&K hochgradig radikalisierte Inhalte ... Der Veröffentlichung von antinationalen Artikeln in den Zeitungen des Bundesstaates sollte mit Strenge begegnet werden. Solche Zeitungen sollten auch nicht durch Anzeigen der Landesregierung unterstützt werden."