Drohende Abschiebung

Lage von Saudi-Arabien und dem Sudan

Lage von Saudi-Arabien und dem Sudan

Dem sudanesischen politischen Aktivisten Husham Ali Mohammad Ali droht unmittelbar die Abschiebung aus Saudi-Arabien in den Sudan, wo er mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter und anderer Misshandlung ausgesetzt wäre. Husham Ali Mohammad Ali ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud

Office of His Majesty the King

Royal Court, Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Menschenrechtsausschuss

Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban

P.O. Box 58889, Riyadh 11515

King Fahd Road

Building No. 3, Riyadh

SAUDI-ARABIEN


Fax: (00 966) 11 418 510

Botschaft des Königsreichs Saudi-Arabien

S.E. Prinz Khalid bin Bandar bin Sultan bin Abdulaziz Al Saud

Tiergartenstr. 33-34

10785 Berlin

Fax: 030-8892 5176


E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Husham Ali Mohammad Ali umgehend und bedingungslos frei. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.
  • Schieben Sie Husham Ali Mohammad Ali bitte nicht in den Sudan ab, wo ihm ein unfaires Verfahren, Folter und andere Misshandlung drohen könnten. Dies würde gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Saudi-Arabiens verstoßen.

Sachlage

Amnesty International liegen Informationen vor, nach denen der 46-jährige sudanesische Staatsbürger Husham Ali Mohammad Ali am 18. November 2017 in seiner Wohnung in Dschidda im Westen Saudi-Arabiens von Sicherheitskräften des Innenministeriums festgenommen wurde. Ohne einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl vorzulegen, durchsuchten die Sicherheitskräfte Husham Ali Mohammad Alis Wohnung und beschlagnahmten elektronische Geräte wie seinen Laptop, Telefone, CDs und USB-Sticks. 

Husham Ali Mohammad Ali wurde seit Beginn seiner Haft bis Anfang Januar ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und in Einzelhaft gehalten. Danach wurde er in eine Zelle mit anderen Gefangenen verlegt. In dieser Zeit wurde er wiederholt über seinen Aktivismus verhört. Von den Gefängnisbehörden erfuhr er, dass er auf Anordnung der sudanesischen Behörden inhaftiert sei. Am 6. März wurde Husham Ali Mohammad Ali aus dem Dhaban-Gefängnis in das Al-Shumaisi-Haftzentrum, ein Einwanderungszentrum außerhalb von Dschidda, gebracht. Dort wurden seine Fingerabdrücke genommen, was Anlass zur Sorge gibt, dass Husham Ali Mohammad Ali abgeschoben werden könnte.

Husham Ali Mohammad Ali lebt seit 2010 in Saudi-Arabien und war dort als freiberuflicher Buchhalter tätig. Im Sudan war er Oppositionsaktivist und führte seinen Aktivismus in Saudi-Arabien fort, indem er in mehreren Online-Foren aktiv war und Wohltätigkeitsorganisationen im Sudan unterstützte. Nachdem die sudanesische Regierung 2013 begann, die Zivilgesellschaft zu unterdrücken, intensivierte er seine Online-Aktivitäten und schrieb zahlreiche Beiträge und Artikel über die Korruption der Regierung. Er veröffentlichte außerdem Informationen über Folter an Gefangenen durch die sudanesischen Behörden und unterstützte auf seiner Facebook-Seite den zivilen Ungehorsam im Sudan im November und Dezember 2016.

Sollte er abgeschoben werden, besteht die Gefahr, dass er Folter und anderer Misshandlung von Seiten der sudanesischen Behörden ausgesetzt sein könnte. Amnesty International konnte bereits Folter und Misshandlung von sudanesischen Aktivist_innen nachweisen, die von Saudi-Arabien in den Sudan abgeschoben wurden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den Jahren 2016 und 2017 dokumentierte Amnesty International die Haft der drei in Saudi-Arabien lebenden sudanesischen Aktivisten Elgassim Mohammed Seed Ahmed (52), Elwaleed Imam Hassan Taha (44) und Alaa Aldin al-Difana (s. UA-050/2017 und UA-009/2017). Im Dezember 2016 wurden sie wegen der Unterstützung des zivilen Ungehorsams im Sudan im November und Dezember 2016 in Saudi-Arabien festgenommen. Am 11. Juli 2017 schoben die saudi-arabischen Behörden sie in den Sudan ab. Dort nahm der sudanesische Geheimdienst NISS sie bei ihrer Ankunft fest. Sie berichteten Amnesty International, in Haft im Hauptsitz des NISS in Nord-Khartum gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Am 22. August 2017 entließ der NISS Elwaleed Imam Hassan Taha und Alaa Aldin al-Difana ohne Anklage. Elgassim Mohamed Seed Ahmed wurde erst am 3. Oktober 2017 – ebenfalls ohne Anklage – freigelassen.

Amnesty International erhielt eine Vielzahl von Berichten über das harte Vorgehen des NISS gegen regierungskritische politische Aktivist_innen, Menschenrechtler_innen und zivilgesellschaftlich engagierte Personen und konnte Dutzende Vorfälle dokumentieren. Zwischen November 2016 und Februar 2017 nahm der NISS Dutzende von Mitgliedern der Oppositionspartei und andere Aktivist_innen fest, die den zivilen Ungehorsam im November und Dezember 2016 unterstützt hatten. Der zivile Ungehorsam diente dem Protest gegen die steigenden Kosten für Treibstoff, Strom, öffentliche Verkehrsmittel, Nahrungsmittel und Medikamente im Sudan. Die Inhaftierten wurden in unterschiedlicher Wiese gefoltert und misshandelt, so zum Beispiel durch Elektroschocks, Schläge, Peitschenhiebe, Einzelhaft und psychischen Druck wie Vergewaltigungsdrohungen während der Verhöre. In vielen Fällen wurden Aktivist_innen über Wochen oder Monate inhaftiert, ohne je einer Straftat angeklagt zu werden.

Das Gesetz über die nationale Sicherheit (National Security Act 2010, NSA) gibt dem NISS weitreichende Befugnisse, wie z. B. Verdächtige für bis zu viereinhalb Monate ohne gerichtliche Überprüfung zu inhaftieren. Dasselbe Gesetz gewährt NISS-Angehörigen außerdem Schutz vor Strafverfolgung für im Zuge ihrer Arbeit begangene Handlungen. Dies hat zu einer fest etablierten Kultur der Straflosigkeit geführt. Saudi-Arabien ist es nach dem Non-Refoulement-Prinzip verboten, Personen in ein Land oder einen Hoheitsbereich abzuschieben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen. Das Non-Refoulement-Prinzip gilt als Völkergewohnheitsrecht, weshalb alle Staaten zur Einhaltung verpflichtet sind, selbst wenn sie die jeweiligen Abkommen nicht ratifiziert haben. Als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter ist Saudi-Arabien zudem die Abschiebung oder Rückführung von Personen in Länder untersagt, von denen mit berechtigtem Grund angenommen werden kann, dass den Betroffenen dort Folter drohen würde.