Ausweitung der Untersuchungshaft?

Diese Urgent Action ist beendet.

Der mexikanische Kongress hat trotz nationaler und internationaler Kritik eine Verfassungsreform verabschiedet, die Gerichte dazu verpflichtet, bei einer erweiterten Anzahl von Straftaten Untersuchungshaft anzuordnen. Anders als im Völkerrecht vorgesehen, entzieht diese Reform Richter_innen die Möglichkeit, von einer Untersuchungshaft abzusehen oder Beweise aufzunehmen und erst dann zu entscheiden, ob ein Freiheitsentzug angemessen ist.

Zeichnung eines Buchs mit Paragraph-Symbol auf dem Cover

Der mexikanische Kongress könnte in den kommenden Wochen eine Verfassungsreform verabschieden, die Richter_innen dazu verpflichten würde, bei einer erweiterten Anzahl von Straftaten Untersuchungshaft anzuordnen. Anders als im Völkerrecht vorgesehen, entzieht diese Reform Richter_innen die Möglichkeit, von der Untersuchungshaft abzusehen oder Beweise aufzunehmen und erst dann zu entscheiden, ob ein Freiheitsentzug angemessen ist.

Appell an

Parlamentspräsident

Dip. Porfirio Muñoz Ledo

Av. Congreso de la Unión 66

Col El Parque, Del. Venustiano Carranza

C.P. 15969, Ciudad de México

MEXIKO

Sende eine Kopie an

Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Verfassungsfragen

Dip. Miroslava Carrillo Martínez

Av. Congreso de la Unión 66Col El Parque

Del. Venustano Carranza

C.P. 15969, Ciudad de México, MEXIKO

E-Mail: miroslava.carrillo@diputados.gob.mx

Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten

S. E. Herrn Rogelio Granguillhome Morfin

Klingelhöferstraße 3

10785 Berlin

Fax: 030-26 93 23-700

E-Mail: mexale@sre.gob.mx

Amnesty fordert:

  • Bitte lehnen Sie die Verfassungsreform ab, die darauf abzielt, die Liste der Straftaten auszuweiten, für die nach Artikel 19 der mexikanischen Verfassung obligatorisch Untersuchungshaft verhängt werden muss.
  • Setzen Sie sich bitte für die Streichung derjenigen Vorgaben aus der mexikanischen Verfassung und Gesetzgebung ein, die eine obligatorische Untersuchungshaft ermöglichen.

Sachlage

Am 6. Dezember billigte der mexikanische Senat den Vorschlag, Artikel 19 der mexikanischen Verfassung zu reformieren und die Liste der Straftaten auszuweiten, bei denen Richter_innen die Untersuchungshaft für die beschuldigte Person anordnen müssen. Der Reformvorschlag liegt nun dem Abgeordnetenhaus vor und soll in den kommenden Wochen diskutiert werden. Sollte er angenommen werden, würden unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen jedes Jahr Tausende Menschen im Vorfeld des Gerichtsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden.

Laut offiziellen Zahlen sind in Mexiko 29,6% der inhaftierten Personen ohne einen Schuldspruch im Gefängnis.  Die Untersuchungshaft ist aufgrund der Dauer der strafrechtlichen Verfolgung für gewöhnlich extrem lang, in manchen Fällen bis zu zehn Jahre. Eine obligatorische Untersuchungshaft wird nicht nur Tausende Menschen ins Gefängnis bringen, sondern auch Richter_innen nicht gestatten, die Fälle angemessen zu prüfen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme abzuwägen.

Im Völkerrecht ist festgelegt, dass die Art der Straftat nicht das einzige Kriterium für die Verhängung von Untersuchungshaft sein soll und dass Untersuchungshaft eine Ausnahmemaßnahme darstellt und nicht als Strafe eingesetzt werden darf. Die obligatorische Untersuchungshaft würde die Inhaftierung von Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden, selbst in den Fällen gestatten, in denen keinerlei Beweise vorliegen und sie würde einer Zunahme von mangelhaften strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und unbegründeten strafrechtlichen Beschuldigungen Vorschub leisten. Dies könnte die Straflosigkeitskrise in Mexiko noch verstärken, in einem Land also, in dem fast 99% der begangenen Straftaten nicht zu einer Verurteilung führen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die exzessive Verhängung von Untersuchungshaft stellt in Mexiko ein anhaltendes Problem dar. Mit dem neuen Strafjustizsystem – das 2016 für das ganze Land in Kraft trat – wurden verschiedene Alternativen zur Untersuchungshaft eingeführt. Die Nutzung von Alternativen zur Untersuchungshaft wird jedoch nach wie vor behindert, insbesondere dadurch, dass Artikel 19 der mexikanischen Verfassung Richter_innen vorschreibt, bei bestimmten Arten von Straftaten und allen Verbrechen, die den Einsatz von Gewalt einschließen, Untersuchungshaft anzuordnen. Die vorgeschlagene Gesetzesreform würde die Liste der Straftaten erheblich verlängern.

In all diesen Fällen könnten Richter_innen nicht mehr die Fakten abwägen, um zu einer Entscheidung zu gelangen, sondern müssten immer Untersuchungshaft verhängen. Diese Maßnahme läuft dem Völkerrecht zuwider, das festschreibt, dass die Art der Straftat nicht das einzige Kriterium für die Verhängung von Untersuchungshaft sein sollte und Untersuchungshaft eine Ausnahmemaßnahme darstellt und nicht als eine Form der Strafe verhängt werden darf. Untersuchungshaft ist nur dann zulässig, wenn keine andere Maßnahme zu einem berechtigten Ziel führt, z.B. bei erheblicher Fluchtgefahr sowie dem Abwenden von Schaden Dritter und unzulässiger Einflussnahme zur Verhinderung der Strafverfolgung.

Die Gründe für die Anordnung von Untersuchungshaft müssen genau und im engen Sinne angewendet werden und die besonderen Umstände einer Person (wie Alter und Gesundheitszustand) berücksichtigen. Die Justizbehörden sollten in regelmäßigen Abständen die Rechtmäßigkeit der Haft prüfen und bestätigen, dass sie weiterhin notwendig und verhältnismäßig ist.

Die obligatorische Untersuchungshaft begünstigt auch das Unterschieben von Beweisen, da dies die Arbeit der Ermittler_innen vereinfacht. So können Ermittler_innen zum Beispiel mit der Behauptung, dass eine Person auf frischer Tat ertappt worden sei, die Inhaftierung der Person für einige Zeit sicherstellen, in der Regel für einige Jahre. Für diese Behauptung genügt es, wenn die oder der Verdächtige einen einzelnen Gegenstand bei sich führten (wie bei Festnahmen im Zusammenhang mit Waffen oder illegalen Drogen). Auf der anderen Seite ist es in einigen Gerichten üblich, bei mutmaßlichen Straftaten, die eine Untersuchungshaft zwingend vorsehen, die Umstände der Festnahme nicht ordnungsgemäß zu hinterfragen.