Klare Regeln für Google und Facebook!

Eine Person hält ein Smartphone in den Händen.

Regulierung tut Not: Höchste Zeit, den großen Internet-Plattformen klare Grenzen zu ­setzen.

Vielen Dank an alle Unterzeichner_innen der Petition! Im Dezember 2021 haben wir die Petition dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europaparlaments überreicht. Jede einzelne Unterschrift hat dabei geholfen, dass sich Amnesty im breiten Bündnis der #TrackingFreeAdsCoalition für den Schutz von Menschenrechten im Digital Services Act (DSA) stark machen konnte.  

Das Europäische Parlament hat in seiner Abstimmung  zum DSA am 20. Januar inzwischen entschieden, Online-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Transparenz für Politik und Nutzer_innen soll erhöht und der Umgang mit Inhalten wie Hass im Netz und Desinformation auf Plattformen verbessert werden. Zudem soll das Ausspielen von personalisierter Werbung bei Minderjährigen sowie auf Basis von sensiblen persönlichen Daten verboten werden. 

Damit hat das Europäische Parlament ein wichtiges Signal für die Achtung der Menschenrechte im digitalen Raum gesetzt. In der nächsten Runde geht es jetzt in die Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Kommission. Im Rat muss sich nun die deutsche Bundesregierung dafür einsetzen, dass Menschenrechte im Netz geschützt werden und die EU weitere Schritte in die richtige Richtung geht.

Hintergrundinformationen

Das Geschäftsmodell von Google und Facebook basiert auf der Sammlung immenser Mengen persönlicher Daten. Wo wir uns aufhalten, mit wem wir uns austauschen und was uns interessiert: All das und noch viel mehr wissen die Plattform-Riesen sehr genau. Personenbezogene Daten werden zu Profilen zusammengefasst und der Zugang zu ihnen an Werbekunden verkauft. Auf Grundlage unserer persönlichen Daten wird so gezielt Werbung geschaltet oder bestimmte News angezeigt. Der finanzielle Gewinn, den die Unternehmen durch das Sammeln von Daten machen, geht auf Kosten des Menschenrechts auf Privatsphäre – und zwar täglich und massenhaft.

Ein weiteres Problem stellen die intransparenten Algorithmen der Plattformdienste dar. So werden beispielsweise auf Facebook vor allem solche Inhalte gezeigt, die Emotionen wie Wut, Hass und Selbstzweifel fördern, um  Nutzer_innen länger an den Bildschirm zu fesseln. Das kann die Verbreitung von Verschwörungsideologien oder Hassrede fördern und Depressionen und Gewalt verstärken.

In den kommenden Monaten wird die Europäische Union mit dem "Digitales Services Act" und dem "Digital Markets Act" zwei umfassende Gesetze zur Regulierung von Internetdiensten und dem digitalen Markt erarbeiten. Ein erster Vorschlag der EU-Kommission liegt bereits vor. Er enthält bereits einige vielversprechende Ansätze.

Aber er beinhaltet noch zu viele Schlupflöcher, um wirklich sicherzustellen, dass Internetdienste künftig die Menschenrechte respektieren. Das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen daher ihrer menschenrechtlichen Schutzpflicht nachkommen und sich etwa für ein Verbot von invasiver Werbung, die auf der Überwachung unseres Online-Verhaltens beruht, einsetzen. Internet-Plattformen sollten außerdem verpflichtet werden, Transparenz über die von ihnen verwendeten Algorithmen (etwa für Anzeige und Empfehlungen von Nachrichten) herzustellen und die Algorithmen einer unabhängigen Kontrolle zu unterwerfen. 

Momentan haben Unternehmen wie Google und Facebook eine Monopolstellung. Diese macht es ihnen möglich, die Bedingungen zu diktieren, unter denen Menschen online ihre Rechte wahrnehmen können. Es braucht deshalb auch Alternativen. Daher sollte die EU echte Wahlmöglichkeiten sicherstellen, unter anderem durch eine Verpflichtung zur sogenannten Interoperabilität. Damit gemeint ist die Möglichkeit, sich über die wichtigsten Plattformen hinweg zu verbinden und zu kommunizieren, ohne sich bei den Monopol-Diensten anmelden zu müssen.

Nicht zuletzt sollten alle Internetdienste - ebenso wie andere Unternehmen - dazu verpflichtet werden, sogenannte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen. Das bedeutet, dass sie ihre Tätigkeiten auf Menschenrechtsrisiken analysieren müssen - etwa die Förderung von Diskriminierung, Verletzungen der Privatsphäre oder der Meinungsfreiheit. Sie müssen dann Gegenmaßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsrisiken vorzubeugen, Verletzungen wiedergutmachen und Transparenz über ihr Vorgehen herstellen.

 

Weiterlesen: Ausführliche Informationen zum Thema enthält der Amnesty-Bericht "Surveillance Giants".

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