Israel stoppt Abschiebungen

Diese Urgent Action ist beendet.

Israels Regierung hat eine Erklärung abgegeben, dass sie keine Abschiebungen eritreischer und sudanesischer Asylsuchender in Drittstaaten auf Grundlage des israelischen "Verfahrens zur Abschiebung in Drittstaaten" vornehmen werde. Die Erklärung folgte, nachdem 280 Asylsuchende auf Anweisung des Hohen Gerichts freigelassen worden waren.

STOP

Israel stoppt Abschiebungen

Sachlage

Die israelischen Behörden haben erklärt, dass sie keine eritreischen und sudanesischen Asylsuchenden aus Israel in einen afrikanischen "Drittstaat" abschieben werden. Demnach werden sie keine weiteren Abschiebungsbescheide mehr ausstellen und auch keine Anhörungsverfahren durchführen. Allerdings hat die Regierung darauf hingewiesen, dass eritreischen und sudanesischen Asylsuchenden, die aus israelischer Sicht "Eindringlinge" sind, nach wie vor zur "freiwilligen" Ausreise aus Israel geraten werden wird.

Die israelischen Behörden müssen sicherstellen, dass eritreische und sudanesische Asylsuchende Papiere erhalten, und somit das Aufenthaltsrecht erlangen sowie die Möglichkeit, einer regelmäßigen Arbeit in Israel nachzugehen. Damit wären sie auch vor rechtswidriger Inhaftierung und Abschiebung geschützt. Unter keinen Umständen dürfen die israelischen Behörden afrikanische Asylsuchende unter Druck setzen, das Land bei Ablauf ihres Visums "freiwillig" zu verlassen. Israel hat sich international verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem diese Person dem Risiko ausgesetzt ist, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden, oder in dem ihr Schutz vor einer solchen Abschiebung nicht gewährleistet ist.

Seit dem 4. Februar 2018 hatten 280 eritreische und sudanesische Asylsuchende einen Abschiebungsbescheid gemäß dem neuen israelischen "Verfahren zur Abschiebung in Drittstaaten" erhalten. Sie befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Haftanlage Holot in der Negev-Wüste in Israel. Weil sie sich weigerten, das Land zu verlassen, wurden sie anschließend im Spezialgefängnis in Saharonim in Abschiebehaft genommen. Alle 280 Asylsuchenden kamen zwischen dem 2. und 15. April auf Anordnung des Hohen Gerichts frei, weil das Gericht die Rechtmäßigkeit des israelischen Abschiebungssystems in afrikanische "Drittstaaten" in Frage stellte. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den nicht benannten Drittstaaten um Uganda und Ruanda handelt. Weil die Regierung nicht genügend Informationen vorlegen konnte, um Israels Abschiebungspraxis zu rechtfertigen, wies das Hohe Gericht die Regierung an, die Abschiebungen zu stoppen. Nichtsdestotrotz haben die 280 Asylsuchenden ein nur einmonatiges Visum erhalten, das ihnen nach wie vor keine Arbeitserlaubnis und kein Aufenthaltsrecht in den sieben Großstädten Israels gibt.

Unter den Freigelassenen ist auch "Tesfai", ein 29-jähriger eritreischer Asylsuchender, dessen Asylantrag ohne Erklärung abgelehnt worden war. Im November 2017 kam er in Haft, weil er kein gültiges Visum hatte. Nach 100 Tagen im Gefängnis wurde er aufgefordert, Israel zu verlassen und nach Ruanda zu gehen. Als er sich weigerte, wurde er nach dem neuen Zuwanderungsgesetz der israelischen Behörde für Bevölkerung, Einwanderung und Grenzen (PIBA) wegen Nicht-Kooperierens mit seiner Abschiebung inhaftiert.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich.