Amnesty Report24.04.2024 Regionalkapitel Afrika 2023 Das Wiederaufflammen der Gewalt im Sudan war ein eindrückliches Beispiel für das Leiden der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten überall auf dem Kontinent.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Afrika 2022 Auf dem gesamten Kontinent griffen Regierungen auf eine Reihe von Maßnahmen zurück, um friedlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.
Amnesty ReportSüdsudan28.03.2023 Südsudan 2022 Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen waren für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich.
Amnesty ReportSüdsudan07.04.2021 Südsudan 2020 Tausende Menschen flüchteten vor Kämpfen und suchten Zuflucht in den Nachbarstaaten des Südsudans.
Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht.
Amnesty ReportSüdsudan09.06.2016 Südsudan 2016 Nach mehr als zwanzigmonatigen, immer wieder unterbrochenen Verhandlungen verständigten sich die südsudanesischen Konfliktparteien im August 2015 auf ein umfassendes Friedensabkommen. Trotz dieses Abkommens und der anschließend verkündeten Waffenruhe hielten die Kämpfe in einigen Landesteilen an, sie waren jedoch weniger intensiv als zuvor. Alle Konfliktparteien missachteten internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, doch wurde niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen.