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Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge. Amnesty ReportGambia04.05.2015 Gambia 2015 2014 war Staatspräsident Yahya Jammeh seit 20 Jahren im Amt. Nach wie vor wurden abweichende Meinungen von den Behörden unterdrückt. Die Regierung arbeitete auch weiterhin nicht mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammen. Die Arbeit von Journalisten wurde durch mehrere neue Gesetze eingeschränkt, die das Recht auf freie Meinungsäußerung noch stärker beschnitten und Strafmaßnahmen gegen Journalisten verschärften. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportKasachstan23.05.2013 Kasachstan 2013 Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen. Amnesty ReportGambia22.05.2013 Gambia 2013 Zum ersten Mal seit fast 30 Jahren wurden 2012 in Gambia wieder Todesurteile vollstreckt. Acht Männer und eine Frau, die sich im Todestrakt befanden, wurden ohne vorherige Ankündigung hingerichtet. Die Hingerichteten hatten noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Während des Berichtsjahrs wurden abweichende Meinungen von den Behörden durch Schikanen und Einschüchterungen unterdrückt. Die Sicherheitskräfte nahmen routinemäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportGambia04.05.2015 Gambia 2015 2014 war Staatspräsident Yahya Jammeh seit 20 Jahren im Amt. Nach wie vor wurden abweichende Meinungen von den Behörden unterdrückt. Die Regierung arbeitete auch weiterhin nicht mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammen. Die Arbeit von Journalisten wurde durch mehrere neue Gesetze eingeschränkt, die das Recht auf freie Meinungsäußerung noch stärker beschnitten und Strafmaßnahmen gegen Journalisten verschärften.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportKasachstan23.05.2013 Kasachstan 2013 Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen.
Amnesty ReportGambia22.05.2013 Gambia 2013 Zum ersten Mal seit fast 30 Jahren wurden 2012 in Gambia wieder Todesurteile vollstreckt. Acht Männer und eine Frau, die sich im Todestrakt befanden, wurden ohne vorherige Ankündigung hingerichtet. Die Hingerichteten hatten noch nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Während des Berichtsjahrs wurden abweichende Meinungen von den Behörden durch Schikanen und Einschüchterungen unterdrückt. Die Sicherheitskräfte nahmen routinemäßig willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht.
Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08.