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Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien. Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen. Amnesty ReportPakistan27.05.2013 Pakistan 2013 Der Anschlag der pakistanischen Taliban auf eine 15-jährige Menschenrechtsverteidigerin im Oktober 2012 machte deutlich, wie gefährlich die Situation im Land für Menschenrechtler und Journalisten ist. Angehörige religiöser Minderheiten waren Verfolgung und Übergriffen ausgesetzt. Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPakistan08.05.2015 Pakistan 2015 Mitte Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Kinder. Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien.
Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen.
Amnesty ReportPakistan27.05.2013 Pakistan 2013 Der Anschlag der pakistanischen Taliban auf eine 15-jährige Menschenrechtsverteidigerin im Oktober 2012 machte deutlich, wie gefährlich die Situation im Land für Menschenrechtler und Journalisten ist. Angehörige religiöser Minderheiten waren Verfolgung und Übergriffen ausgesetzt. Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen.