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Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden aufgrund vage formulierter Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren nach wie vor an der Tagesordnung, insbesondere bei Verhören. Gerichte ließen noch immer "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren, und verurteilten Angeklagte in unfairen Prozessen. Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte. Amnesty ReportSaudi-Arabien17.02.2016 Saudi-Arabien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 erneut empfindlich ein. Sie nutzten das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2014 und andere Gesetze, um Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und nach häufig unfairen Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Bei vielen von ihnen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen waren weiterhin an der Tagesordnung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSaudi-Arabien18.02.2017 Saudi-Arabien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin empfindlich ein. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden aufgrund vage formulierter Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren nach wie vor an der Tagesordnung, insbesondere bei Verhören. Gerichte ließen noch immer "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren, und verurteilten Angeklagte in unfairen Prozessen.
Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte.
Amnesty ReportSaudi-Arabien17.02.2016 Saudi-Arabien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 erneut empfindlich ein. Sie nutzten das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2014 und andere Gesetze, um Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und nach häufig unfairen Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Bei vielen von ihnen handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen waren weiterhin an der Tagesordnung.