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Meine Filter: AlgerienAlgerien x Korea (Süd) x Papua-Neuguinea x Tunesien x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 68 Ergebnisse Algerien Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Weitere Inhalte Content type Bundestagswahl ParticipantAmnesty MaterialGruppeJobAktionArtikelBlogpostKampagneBezirkEventJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden. Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen. Urgent ActionPapua-Neuguinea Asylsuchender in Haft Der iranische Flüchtling Loghman Sawari ist wegen neuen Anklagen in Waigani in Papua-Neuguinea unfair inhaftiert. Er sollte wegen ähnlicher Anschuldigungen unter dem Passgesetz zurzeit eigentlich gegen Kaution auf freiem Fuß sein. AktuellAlgerien21.06.2016 Warum die Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsstaaten sind Sind die Maghreb-Länder Marokko, Tunesien und Algerien sichere Herkunftsstaaten? Die Abstimmung darüber ist zumindest vorerst verschoben. Aus Sicht von Amnesty International ist die Antwort auf die Frage eindeutig. PressemitteilungAlgerien Bundesrat muss Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten stoppen BERLIN, 16.06.2016 – Am morgigen Freitag stimmt der Bundesrat darüber ab, ob Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. "Wenn die Mitglieder des Bundesrats sich morgen für das Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als 'sichere Herkunftsländer' entscheiden, hat das gravierende Folgen für viele Asylsuchende aus dieser Region - darunter auch Menschen, die vor staatlicher Verfolgung fliehen. Das Recht, Asyl zu suchen, wäre für diese Menschen eingeschränkt. AktuellAlgerien13.06.2016 Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren Herkunftsstaaten" Die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" muss verhindert werden. Dafür sprechen sich Amnesty International und PRO ASYL in einem offenen Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Bundesrat aus. Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. PressemitteilungDeutschland Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr BERLIN, 03.02.2016 – Die Bundesregierung setzt mit dem am Mittwoch beschlossenen Asylpaket II auf eine Politik von Härte und Unverhältnismäßigkeit gegenüber Menschen auf der Flucht, kritisieren Amnesty International, Deutscher Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL. "Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen", sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden.
Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen.
Urgent ActionPapua-Neuguinea Asylsuchender in Haft Der iranische Flüchtling Loghman Sawari ist wegen neuen Anklagen in Waigani in Papua-Neuguinea unfair inhaftiert. Er sollte wegen ähnlicher Anschuldigungen unter dem Passgesetz zurzeit eigentlich gegen Kaution auf freiem Fuß sein.
AktuellAlgerien21.06.2016 Warum die Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsstaaten sind Sind die Maghreb-Länder Marokko, Tunesien und Algerien sichere Herkunftsstaaten? Die Abstimmung darüber ist zumindest vorerst verschoben. Aus Sicht von Amnesty International ist die Antwort auf die Frage eindeutig.
PressemitteilungAlgerien Bundesrat muss Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten stoppen BERLIN, 16.06.2016 – Am morgigen Freitag stimmt der Bundesrat darüber ab, ob Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. "Wenn die Mitglieder des Bundesrats sich morgen für das Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als 'sichere Herkunftsländer' entscheiden, hat das gravierende Folgen für viele Asylsuchende aus dieser Region - darunter auch Menschen, die vor staatlicher Verfolgung fliehen. Das Recht, Asyl zu suchen, wäre für diese Menschen eingeschränkt.
AktuellAlgerien13.06.2016 Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren Herkunftsstaaten" Die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" muss verhindert werden. Dafür sprechen sich Amnesty International und PRO ASYL in einem offenen Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Bundesrat aus.
Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
PressemitteilungDeutschland Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr BERLIN, 03.02.2016 – Die Bundesregierung setzt mit dem am Mittwoch beschlossenen Asylpaket II auf eine Politik von Härte und Unverhältnismäßigkeit gegenüber Menschen auf der Flucht, kritisieren Amnesty International, Deutscher Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL. "Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen", sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.