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Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte. Urgent ActionAlgerien Sieben Aktivisten weiter in Haft Ein Gericht in Algerien hat Abdelali Ghellam am 19. April freigesprochen und seine Freilassung angeordnet. Sieben weitere Männer befinden sich weiterhin in Haft, weil sie im Dezember 2015 an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben. Urgent ActionKorea Krebskranke Aktivistin in Haft Kim Hye-young ist in Südkorea wegen einer friedlichen Demonstration zu zwei Jahren Haft verurteilt worden und hat Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung soll am 10. Mai fallen. Sie leidet an Schilddrüsenkrebs und hat in Haft psychische Probleme entwickelt. Urgent ActionAlgerien Haftstrafen für Demonstranten In Algerien wurden die Aktivisten Abdelali Ghellam, Dahmane Kerami und sechs weitere Männer wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Urgent ActionKorea Aktivist in Einzelhaft Lee Jin-young wird in Einzelhaft gehalten, nachdem er wegen der Verbreitung von Materialien im Internet "zu Nordkoreas Vorteil " angeklagt wurde. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Aktuelle Seite 9 Page 10 Page 11 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte.
Urgent ActionAlgerien Sieben Aktivisten weiter in Haft Ein Gericht in Algerien hat Abdelali Ghellam am 19. April freigesprochen und seine Freilassung angeordnet. Sieben weitere Männer befinden sich weiterhin in Haft, weil sie im Dezember 2015 an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben.
Urgent ActionKorea Krebskranke Aktivistin in Haft Kim Hye-young ist in Südkorea wegen einer friedlichen Demonstration zu zwei Jahren Haft verurteilt worden und hat Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung soll am 10. Mai fallen. Sie leidet an Schilddrüsenkrebs und hat in Haft psychische Probleme entwickelt.
Urgent ActionAlgerien Haftstrafen für Demonstranten In Algerien wurden die Aktivisten Abdelali Ghellam, Dahmane Kerami und sechs weitere Männer wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Urgent ActionKorea Aktivist in Einzelhaft Lee Jin-young wird in Einzelhaft gehalten, nachdem er wegen der Verbreitung von Materialien im Internet "zu Nordkoreas Vorteil " angeklagt wurde. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.