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Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportUngarn17.02.2016 Ungarn 2016 Ungarn errichtete 2015 entlang seiner südlichen Grenzen Zäune, erklärte die "illegale" Einreise in sein Hoheitsgebiet zur Straftat und beschleunigte die Rückführung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Serbien. Damit verwandelte sich Ungarn faktisch in ein Land, das Flüchtlingen keinen Schutz mehr bot. Roma waren weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt und erhielten nur unzureichenden Schutz vor Hassverbrechen. Amnesty ReportPakistan08.05.2015 Pakistan 2015 Mitte Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Kinder. Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien. Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden. Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportUngarn17.02.2016 Ungarn 2016 Ungarn errichtete 2015 entlang seiner südlichen Grenzen Zäune, erklärte die "illegale" Einreise in sein Hoheitsgebiet zur Straftat und beschleunigte die Rückführung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Serbien. Damit verwandelte sich Ungarn faktisch in ein Land, das Flüchtlingen keinen Schutz mehr bot. Roma waren weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt und erhielten nur unzureichenden Schutz vor Hassverbrechen.
Amnesty ReportPakistan08.05.2015 Pakistan 2015 Mitte Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Kinder. Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien.
Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden.
Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportHonduras04.05.2015 Honduras 2015 Gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Frauen und Mädchen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) sowie indigene Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften von Afro-Kolumbianern und Kleinbauern gerichtete Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Diese Verstöße fanden in einem Kontext statt, in dem Straflosigkeit üblich war und sowohl organisierte als auch gewöhnliche Kriminalität ein hohes Ausmaß erreicht hatte.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.