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Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportTschad23.05.2018 Tschad 2017/18 Die Übergriffe der bewaffneten Gruppe Boko Haram im Gebiet des Tschadsees rissen auch 2017 nicht ab. Immer wieder verboten die tschadischen Behörden friedliche Versammlungen. Amnesty ReportRuanda23.05.2018 Ruanda 2017/18 Vor und nach der Präsidentschaftswahl 2017 gingen die Behörden mit großer Härte gegen Oppositionspolitiker vor. In einigen Fällen wurden die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit stark eingeschränkt. Außerdem gab es rechtswidrige Tötungen und ungeklärte Fälle des Verschwindenlassens. Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht. Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Amnesty ReportTogo21.05.2017 Togo 2017 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2016 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Nach wie vor kam es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu Folter und anderen Misshandlungen, und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bestand fort. Eine Änderung des Strafrechts wurde verabschiedet, mit der die Verjährungsfrist für Folter abgeschafft wurde. Andere gesetzliche Entwicklungen untergruben jedoch die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Amnesty ReportRuanda20.05.2017 Ruanda 2017 Es herrschte weiterhin ein Klima, das offene Diskussionen und kritische Meinungsäußerungen kaum zuließ - nicht zuletzt angesichts der für 2017 geplanten Präsidentschaftswahl. Ranghohe Armeeangehörige wurden nach einem Prozess, der rechtliche Mängel aufwies, zu hohen Strafen verurteilt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportRuanda16.04.2020 Ruanda 2019 Für Oppositionelle war die Vereinigungsfreiheit drastisch eingeschränkt, einige fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Kritik an der Regierungspartei wurde strafrechtlich verfolgt.
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
Amnesty ReportTschad23.05.2018 Tschad 2017/18 Die Übergriffe der bewaffneten Gruppe Boko Haram im Gebiet des Tschadsees rissen auch 2017 nicht ab. Immer wieder verboten die tschadischen Behörden friedliche Versammlungen.
Amnesty ReportRuanda23.05.2018 Ruanda 2017/18 Vor und nach der Präsidentschaftswahl 2017 gingen die Behörden mit großer Härte gegen Oppositionspolitiker vor. In einigen Fällen wurden die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit stark eingeschränkt. Außerdem gab es rechtswidrige Tötungen und ungeklärte Fälle des Verschwindenlassens.
Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht.
Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Amnesty ReportTogo21.05.2017 Togo 2017 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2016 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Nach wie vor kam es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu Folter und anderen Misshandlungen, und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bestand fort. Eine Änderung des Strafrechts wurde verabschiedet, mit der die Verjährungsfrist für Folter abgeschafft wurde. Andere gesetzliche Entwicklungen untergruben jedoch die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
Amnesty ReportRuanda20.05.2017 Ruanda 2017 Es herrschte weiterhin ein Klima, das offene Diskussionen und kritische Meinungsäußerungen kaum zuließ - nicht zuletzt angesichts der für 2017 geplanten Präsidentschaftswahl. Ranghohe Armeeangehörige wurden nach einem Prozess, der rechtliche Mängel aufwies, zu hohen Strafen verurteilt.