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Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt. Amnesty ReportTogo21.05.2017 Togo 2017 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2016 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Nach wie vor kam es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu Folter und anderen Misshandlungen, und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bestand fort. Eine Änderung des Strafrechts wurde verabschiedet, mit der die Verjährungsfrist für Folter abgeschafft wurde. Andere gesetzliche Entwicklungen untergruben jedoch die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Amnesty ReportSenegal20.05.2017 Senegal 2017 Die staatlichen Stellen schränkten die Rechte auf friedliche Versammlung und Meinungsfreiheit auch 2016 ein. Die Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt. Obwohl mehrere Polizisten wegen rechtswidriger Tötungen für schuldig befunden wurden, gab die Straflosigkeit weiterhin Anlass zur Sorge. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Es gab Bemühungen, die Zahl der Kinder, die auf den Straßen betteln, zu verringern, doch wurde nichts unternommen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Kinder ausbeuten und misshandeln. Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter. Amnesty ReportSenegal09.06.2016 Senegal 2016 Die staatlichen Stellen schränkten das Recht auf Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein und gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam zu Festnahmen von Frauen und Männern wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung. Das Land stand unter internationaler Beobachtung, weil der Prozess gegen Karim Wade nicht die Standards für ein faires Verfahren erfüllte. Amnesty ReportTogo02.06.2016 Togo 2016 Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUganda21.05.2017 Uganda 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stark eingeschränkt. Die Wahlen waren von Unregelmäßigkeiten geprägt. Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt.
Amnesty ReportTogo21.05.2017 Togo 2017 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2016 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Nach wie vor kam es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu Folter und anderen Misshandlungen, und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bestand fort. Eine Änderung des Strafrechts wurde verabschiedet, mit der die Verjährungsfrist für Folter abgeschafft wurde. Andere gesetzliche Entwicklungen untergruben jedoch die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
Amnesty ReportSenegal20.05.2017 Senegal 2017 Die staatlichen Stellen schränkten die Rechte auf friedliche Versammlung und Meinungsfreiheit auch 2016 ein. Die Gefängnisse waren nach wie vor überfüllt. Obwohl mehrere Polizisten wegen rechtswidriger Tötungen für schuldig befunden wurden, gab die Straflosigkeit weiterhin Anlass zur Sorge. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Es gab Bemühungen, die Zahl der Kinder, die auf den Straßen betteln, zu verringern, doch wurde nichts unternommen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Kinder ausbeuten und misshandeln.
Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter.
Amnesty ReportSenegal09.06.2016 Senegal 2016 Die staatlichen Stellen schränkten das Recht auf Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein und gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam zu Festnahmen von Frauen und Männern wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung. Das Land stand unter internationaler Beobachtung, weil der Prozess gegen Karim Wade nicht die Standards für ein faires Verfahren erfüllte.
Amnesty ReportTogo02.06.2016 Togo 2016 Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt.