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Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen. Amnesty ReportTansania20.05.2010 Tansania 2010 Auch 2009 wurden in einigen Landesteilen Menschen ermordet, die vom Albinismus betroffen waren, also von Stoffwechselerkrankungen, die zu einer Pigmentstörung führten. Wie schon im vergangenen Jahr ließ die Reaktion der Regierung auf diese Morde die gebotene Entschlossenheit vermissen. Tausende Flüchtlinge aus Burundi beklagten den von der tansanischen Regierung auf sie ausgeübten Druck, nach Burundi zurückzukehren, obwohl die Gefahr bestand, dass sie nach ihrer Rückkehr verfolgt würden. Amnesty ReportNiger19.05.2010 Niger 2010 Gegen eine Verfassungsänderung, die Präsident Mamadou Tandja eine dritte Amtszeit ermöglicht hätte, gab es zahlreiche Proteste. Daraufhin löste der Präsident zentrale staatliche Institutionen auf und regierte per Notstandsdekret weiter. Führende Politiker, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden von den Sicherheitskräften schikaniert und inhaftiert. Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen. Amnesty ReportGhana18.05.2010 Ghana 2010 Die Lebensbedingungen in den Gefängnissen besserten sich nicht. 2009 wurden sieben Menschen zum Tode verurteilt. Gleichzeitig wurden 14 Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt, und es fanden keine Hinrichtungen statt. Mehrere Hundert Menschen wurden durch rechtswidrige Zwangsräumungen obdachlos. Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte. Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen. Amnesty ReportGhana22.05.2009 Ghana 2009 Die Strafjustiz arbeitete langsam. Die Gefängnisse waren überfüllt und in jeder Hinsicht schlecht ausgestattet. Es wurden keine Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen. Trotz neuer Gesetze war Gewalt gegen Frauen nach wie vor an der Tagesordnung. Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen.
Amnesty ReportTansania20.05.2010 Tansania 2010 Auch 2009 wurden in einigen Landesteilen Menschen ermordet, die vom Albinismus betroffen waren, also von Stoffwechselerkrankungen, die zu einer Pigmentstörung führten. Wie schon im vergangenen Jahr ließ die Reaktion der Regierung auf diese Morde die gebotene Entschlossenheit vermissen. Tausende Flüchtlinge aus Burundi beklagten den von der tansanischen Regierung auf sie ausgeübten Druck, nach Burundi zurückzukehren, obwohl die Gefahr bestand, dass sie nach ihrer Rückkehr verfolgt würden.
Amnesty ReportNiger19.05.2010 Niger 2010 Gegen eine Verfassungsänderung, die Präsident Mamadou Tandja eine dritte Amtszeit ermöglicht hätte, gab es zahlreiche Proteste. Daraufhin löste der Präsident zentrale staatliche Institutionen auf und regierte per Notstandsdekret weiter. Führende Politiker, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden von den Sicherheitskräften schikaniert und inhaftiert.
Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen.
Amnesty ReportGhana18.05.2010 Ghana 2010 Die Lebensbedingungen in den Gefängnissen besserten sich nicht. 2009 wurden sieben Menschen zum Tode verurteilt. Gleichzeitig wurden 14 Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt, und es fanden keine Hinrichtungen statt. Mehrere Hundert Menschen wurden durch rechtswidrige Zwangsräumungen obdachlos.
Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte.
Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen.
Amnesty ReportGhana22.05.2009 Ghana 2009 Die Strafjustiz arbeitete langsam. Die Gefängnisse waren überfüllt und in jeder Hinsicht schlecht ausgestattet. Es wurden keine Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen. Trotz neuer Gesetze war Gewalt gegen Frauen nach wie vor an der Tagesordnung.
Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen.