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Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord. Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich. Amnesty ReportSlowakei08.05.2015 Slowakei 2015 Roma-Kinder wurden im Schulsystem weiterhin diskriminiert. Die Behörden schoben einen Asylsuchenden in die Russische Föderation ab, obwohl ihm dort bei seiner Rückkehr Folter und andere Misshandlungen drohten. Ein Referendum, durch das möglicherweise eine Ausweitung der Rechte von Personen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften blockiert würde, wurde für verfassungskonform erklärt. Amnesty ReportSlowakei28.05.2013 Slowakei 2013 Angehörige der Gemeinschaft der Roma waren weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass man die Menschenrechte eines Roma-Mädchens verletzt habe, als man es in einem Krankenhaus zwangssterilisierte. Aus dem ganzen Land trafen Berichte über rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen ein. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt. Amnesty ReportSlowakei09.05.2012 Slowakei 2012 Angehörige der Gemeinschaft der Roma wurden weiterhin diskriminiert, was den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum betraf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand die Regierung für schuldig, die Menschenrechte einer Frau verletzt zu haben, die den Vorwurf einer Zwangssterilisierung erhob. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportKamerun06.05.2015 Kamerun 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Menschenrechtsverteidiger wurden von Sicherheitskräften häufig drangsaliert und eingeschüchtert. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren weiterhin Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Schikanen und anderen Übergriffen ausgesetzt. Die bewaffnete islamistische Gruppierung Boko Haram verstärkte ihre Angriffe in der Region Extrême-Nord.
Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich.
Amnesty ReportSlowakei08.05.2015 Slowakei 2015 Roma-Kinder wurden im Schulsystem weiterhin diskriminiert. Die Behörden schoben einen Asylsuchenden in die Russische Föderation ab, obwohl ihm dort bei seiner Rückkehr Folter und andere Misshandlungen drohten. Ein Referendum, durch das möglicherweise eine Ausweitung der Rechte von Personen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften blockiert würde, wurde für verfassungskonform erklärt.
Amnesty ReportSlowakei28.05.2013 Slowakei 2013 Angehörige der Gemeinschaft der Roma waren weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass man die Menschenrechte eines Roma-Mädchens verletzt habe, als man es in einem Krankenhaus zwangssterilisierte. Aus dem ganzen Land trafen Berichte über rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen ein.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt.
Amnesty ReportSlowakei09.05.2012 Slowakei 2012 Angehörige der Gemeinschaft der Roma wurden weiterhin diskriminiert, was den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum betraf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand die Regierung für schuldig, die Menschenrechte einer Frau verletzt zu haben, die den Vorwurf einer Zwangssterilisierung erhob.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.