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Die Bedingungen in belgischen Gefängnissen waren nach wie vor schlecht, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte den Umgang mit psychisch kranken Straftätern. Amnesty ReportBelgien31.05.2016 Belgien 2016 Die Regierung legte mehrere Vorschläge für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vor, die Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte hervorriefen. Die Zahl der Asylsuchenden stieg in der zweiten Jahreshälfte stark an. Da die Behörden die Asylanträge nicht umgehend registrieren konnten, erhielten Hunderte Menschen keine Unterkunft. Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde. Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen. Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt. Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportAngola22.05.2013 Angola 2013 Auch im Berichtsjahr 2012 gingen Polizei und Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende mit exzessiver Gewalt vor und zeichneten für willkürliche Festnahmen sowie Inhaftierungen verantwortlich. Die Versammlungsfreiheit war im ganzen Land eingeschränkt. Es wurde befürchtet, dass zwei Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden waren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, die Presse wurde zensiert. Es gingen Berichte über Zwangsräumungen ein. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBelgien15.05.2017 Belgien 2017 Nach den Terroranschlägen in der Hauptstadt Brüssel im März 2016 wurden eine Reihe neuer Gesetze und Richtlinien erlassen. Zivilgesellschaftliche Organisationen erhielten weiterhin Berichte darüber, dass die Polizei Persönlichkeitsprofile nach ethnischen Kriterien erstellte. Die Bedingungen in belgischen Gefängnissen waren nach wie vor schlecht, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte den Umgang mit psychisch kranken Straftätern.
Amnesty ReportBelgien31.05.2016 Belgien 2016 Die Regierung legte mehrere Vorschläge für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vor, die Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte hervorriefen. Die Zahl der Asylsuchenden stieg in der zweiten Jahreshälfte stark an. Da die Behörden die Asylanträge nicht umgehend registrieren konnten, erhielten Hunderte Menschen keine Unterkunft.
Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde.
Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen.
Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt.
Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportAngola22.05.2013 Angola 2013 Auch im Berichtsjahr 2012 gingen Polizei und Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende mit exzessiver Gewalt vor und zeichneten für willkürliche Festnahmen sowie Inhaftierungen verantwortlich. Die Versammlungsfreiheit war im ganzen Land eingeschränkt. Es wurde befürchtet, dass zwei Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden waren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, die Presse wurde zensiert. Es gingen Berichte über Zwangsräumungen ein.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.